Personalstelle (Krank- und Gesundmeldungen)

Die Personalstelle bittet darum, dass Krank- und Gesundmeldungen in den Ferien per E-Mail erfolgen.
Hier ist darauf zu achten, dass in der Betreffzeile der

  • Nachname,
  • Vorname,
  • Personalnummer und
  • das Anliegen (z. B. Krankmeldung)

genannt werden um eine möglichst effiziente Bearbeitung zu ermöglichen. 
Diese Bezeichnung in der Betreffzeile bitten wir auch in anderen Angelegenheiten zu verwenden.

Kinder- Jugendschutzkonzept

Seit der Schulgesetzänderung im Jahr 2021 sind alle Berliner Schulen verpflichtet gemäß § 8 Abs. (2) Satz 5, ein Kinder- Jugendschutzkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing zu entwickeln. Sie alle wissen um die Bedeutung, bereits frühzeitig Gefahren für Kinder und Jugendliche zu erkennen und abzuwenden. In den vergangenen Jahren hat die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung viele Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler umgesetzt. Viele Schulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und Schutzkonzepte erstellt. Um Sie auf diesen Weg weiterhin gut zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Expertinnen und Experten eine Handreichung mit dem Titel „Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen“ erarbeitet. Sie beinhaltet insbesondere Arbeitshilfen und Materialien, die Sie – angepasst an die Bedürfnisse und Erfordernisse Ihrer Schule – bei der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung Ihres Schutzkonzepts verwenden können. 

Um Ihnen zeitnah die Nutzung zu ermöglichen, stehendie Unterlagen unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/kinderschutz-an-schulen/

Umwandlungen

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

um die Personalbesetzung nach Entscheidungen zu strukturellen Umwandlungen von Lehrkräftestunden weit möglichst zu vereinfachen, konnte mit dem GPR erreicht werden, dass in allen Fällen, in denen wir Dauerausschreibungen veröffentlicht haben (Erzieherinnen/Erzieher; Betreuerinnen/Betreuer; Pädagogische Unterrichtshilfen), die Auswahl aufgrund bestehender Bewerbungen im Rahmen der Dauerausschreibungen erfolgen können und so keine separate schulbezogene Ausschreibung erforderlich ist.

Um dies erreichen zu können, wurde vereinbart, dass strukturelle Umwandlungen nach der Beteiligung der regionalen Frauenvertretung dem regionalen Personalrat zur Kenntnis gegeben wird (keine Beteiligung, sondern lediglich Information in Vorbereitung der Beteiligung der regionalen Gremien am späteren Einstellungsprozess).

Der Antrag ist digital signierbar, so dass er zeitsparend digital weitergereicht werden kann.

Herr Konietzko war so nett, und hat den Prozess einer digitalen Unterschrift als Handlungshilfe dokumentiert.

Durchführung Klassenrat (FAQ)

Auf Grund einiger Nachfragen zur verpflichtenden Durchführung des Klassenrates hier einige Fragen und Antworten:

Bedeutet die Formulierung „mindestens eine Stunde je Schulmonat“ eine Zeitstunde, 45min oder die „Stunde“ im Sinne des schuleigenen Modells (wobei hier alles zwischen 40-90min gemeint sein könnte)?
Antwort: Für die pädagogisch angemessene Durchführung des Klassenrates empfiehlt sich mindestens eine Schulstunde, die im Sinne des schuleigenen Modells auch mindestens 40 Minuten umfassen kann.

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Schwangere Studentinnen im Praxissemester

Für die Dienstkräfte der SenBJF liegt die Zuständigkeit bei dem eigenem arbeitsmedizinischen Dienst (AMZ).

Für die Studentinnen liegt die Zuständigkeit bei den arbeitsmedizinischen Diensten der Hochschulen. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Arbeit und Ausbildung.

Die Praxissemesterstudentinnen dürfen weiter ihrer Ausbildung nachgehen und unsere Dienstkräfte werden in der Regel durch die Schulleitungen – auf Empfehlung des AMZ – von der Präsenztätigkeit befreit.

Der Widerspruch wird bei Gelegenheit mit dem AMZ thematisiert. Im Ergebnis ist aber nicht von einer Änderung der Verfahrensweise auszugehen.

Kinderschutz

Zur Unterstützung für alle Lehrkräfte steht ab sofort im internen Teil der Webseiten eine digitalen Pinnwand zum Thema Kinderschutz zur Verfügung.

Die digitale Pinnwand soll alle Kolleginen und Kollegen an den Schule dabei unterstützen, alle Abläufe, wichtigen Dokumente und die richtigen Anlaufstellen sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu finden.

Wir hoffen, Sie mit dieser Übersicht im Kinderschutz unterstützen zu können und bedanken uns für Ihr Engagement!

 

Neu (Febr. 2023): Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen

Entsorgung von Gefahrenstoffen in Schulen

I.

Die Verantwortung über die Lagerung und Entsorgung ebenso wie die Beschaffung, liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Die fachgerechte Beauftragung für die Gefahrstoffentsorgung ist durch die Schulen sicherzustellen.

Der Schulträger hat für die Entsorgung der Chemikalien keine eigenen finanziellen Mittel.
Im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung der Haushaltsmittel (Schulbudget/Titel 52509 Lehr- und Lernmittel) wurde diese Aufgabe an die Schulen übertragen.
Die Übertragung der Mittel an die Schulen und die von dort stattfindende Beauftragung erscheint dem Schulträger zweckmäßig, da die einzelne Schule schon beim Beschaffungsvorgang die spätere Entsorgung “mitdenken” kann/muss.

 

II.

Die Unfallkasse Berlin hat auf ihrer Homepage Informationen für Schulen zur sicheren Entsorgung von Gefahrstoffen und Gefahrstoffresten veröffentlicht. Dabei wird auch auf die sichere und fachgerechte Entsorgung von ggf. noch vorhanden Pikrinsäure-Beständen eingegangen.

https://www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/schulen/fachthemen/entsorgung-von-gefahrstoffen-an-schulen

 

Masernschutzimpfung

Unter dem u.g. Link finden Sie die Informationen für Schulen und Formulare für die Meldung ans Gesundheitsamt zum Nachweis der Masernschutzimpfungen.

Im Schreiben vom 04.03.2020 von Herrn Duveneck sind die Verfahrensabläufe auch dargestellt.

https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php


Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Meldung zum fehlenden Masernschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn hierzu Kenntnisse vorliegen und in keiner Weise als Kann-Regelung ausgelegt werden darf.

Die Sekretariate sind auf die Vorschrift einer sofortige Meldepflicht hinzuweisen. 

Ein Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zu Ordnungsanzeigen führen.

  • Diagramm Meldewesen bei Masern
  • Excel-Datei zur Übermittlung an das Gesundheitsamt Reinickendorf

 

Das Berliner Indikatorenmodell

Das Berliner Indikatorenmodell erhebt, verarbeitet, analysiert und evaluiert von den Schulen erzeugte Daten aus Geschäftsprozessen und Bildungsstatistik, um datenbasierte Informationen in hoch verdichteter Weise den Schulleitungen und Schulaufsichten bereitzustellen sowie Fragen zu Entwicklungen (Trend) und fairen Vergleichen zu generieren. Berlin konzentriert sich dabei auf jeweils sechs schulformspezifische Indikatoren (siehe Rückseite), die für die Schulentwicklung als relevant angesehen werden und in denen die eigenverantwortliche Schule Entscheidungskompetenzen besitzt.

  1. Indikatoren
  2. Kontextmerkmale
  3. Potential

 

Beschreibung Berliner Indikatorenmodell als pdf

IBA Bildungsgang

FAQs zur integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA Bildungsgang)

Handreichung für Lehrkräfte Endgeräte

  • Ende 2021 konnten wie geplant alle Endgeräte für die pädagogischen Beschäftigte an die Schulen geliefert werden. Ende Januar wurde noch das letzte fehlende Zubehör an die Schulen versendet.
  • Auf den Endgeräten werden automatisch 11 Standardprogramme inkl. Office vorinstalliert.
  • Über das Unternehmensportal können die Nutzerinnen und Nutzer weitere optionale Programme und Druckertreiber selbstständig auswählen.
  • Weitere Softwarewünsche können an das SSZB mit einer E-Mail (sszb@schule.berlin.de) gesendet werden. Es soll bitte bei Anfragen zu den Endgeräten an das SSZB im Betreff das Stichwort #LEG sowie die Schulnummer verwendet werden. Das Service Portfoliomanagement prüft die Software auf Umsetzbarkeit.

Die Liste der Softwarewünsche wird dabei nach den rechtlichen Gegebenheiten (Schulgesetz, Datenschutz und Datensicherheit) geprüft sowie auf die technische Umsetzbarkeit hin gefiltert. Außerdem finden Absprachen mit dem Hauptpersonalrat, der Hauptvertrauensperson/Hauptschwerbehindertenvertetung und der Gesamtfrauenvertretung statt. Die Ergänzung der Software ist ein ständiger laufender agiler Prozess. Weiterhin werden Updates zentral auf den Geräten installiert.

Hier finden Sie die Handreichung für die Lehrkräfte-Endgeräte.

Schulhelfer: Ansprechperson

Ansprechperson für alle Fragen zum Thema Schulhelfer:

Frau Rabea Groenhagen
Tel.: 90294-5759
E-Mail: rabea.groenhagen@senbjf.berlin.de