Der neue SIBUZ Infobrief Nummer 21 befasst sich mit der Thematik Cannabis.
AKTUELLES
SIBUZ Angebote 2024/25
Für das Schuljahr 2024/25 bietet das SIBUZ verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote an.
Handreichung Feedbackgespräche
Es ist nun eine Handreichung „Feedback- Lernprozessbegleitende Gespräche für die Grundschule/ Primarstufe nach §3 Absatz 8 Grundschulverordnung – GsVO“ (Feedbackgespräche) veröffentlicht.
Die Handreichung finden Sie hier oder auf dem Server der Senatsverwaltung:
Die dazugehörigen Materialien werden zeitnah auf dem Schulportal freigeschaltet. Den Link dafür finden Sie in der Handreichung.
Zeugnisvermerke
Ein Hinweisschreiben aus der Abteilung II C informiert über Anpassungen bei den Zeugnisbemerkungen, der Anlage 2 zur AV Zeugnisse.
Um etwaigen Mehraufwand zu vermeiden, können Schulen die bisherigen Zeugnisbemerkungen in diesem Schuljahr (2024/25) letztmalig verwenden.
Jobsharing bei Schulleitungen
Eine Information zum Pilotprojekt von Jobsharing für Schulleiterinnen und Schulleiter
AV Schulbesuchspflicht
- neue AV Schulbesuchspflicht (Informationsschreiben)
… - AV Schulbesuchspflicht
- Erste Schulversäumnisanzeige
… - Folgeanzeige
Übergangsgespräche
Um den Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf einen guten Start an ihren Oberschulen zu ermöglichen, laden wir Sie herzlich zur jährlichen Konferenz der Übergänger:innen ein.
Auf diesem Treffen haben Grundschulen und Oberschulen die Gelegenheit, wichtige Informationen zu den Schülerinnen und Schülern auszutauschen.
Termin:
| Ort (Achtung, veränderter Ort):
|
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- für jeden Schüler/jede Schülerin mit Förderbedarf: Das ausgefüllte Übergabeprotokoll (dieser Mail angehängt)
- Schweigepflichtentbindungen der Erziehungsberechtigten (für die Sozialarbeit, Psychologie an Schule und Schulpsychologinnen)
- Optional: Informationen über Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf, die aber dennoch Schwierigkeiten beim Schulwechsel haben könnten
Teilnehmer:innen:
- Schulleitungen
- Sonderpädagog:innen
- Lehrkräfte
- Schulsozialarbeiter:innen (anknüpfend an den Domino Dialog vor der Pandemie)
- Schulpsychologinnen und Psychologen an Schule
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütte (RSD), Sabine Lawrenz (Sozialarbeiterin SIBUZ), Christiane Knoppe (Koordination Übergang SIBUZ), Viola Ristow (Ltg. SIBUZ)
PS: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir bitten daher darum, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen teilnehmen, die eng an den Schülerinnen und Schülern arbeiten, optimaler Weise ca. drei Kolleg:innen pro Schule.
DV Sexuelle Belästigung
Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Schulbereich
Schulversäumnisanzeigen
Für Schulversäumnisanzeigen, die an den Bezirk gehen, ist ausschließlich nachfolgende E-Mailadresse zu nutzen: schulpflicht@reinickendorf.berlin.de.
Diese E-Mailadresse istso auch auf den Formularen hinterlegt.
Schulversäumnisanzeigen die noch an die alte Mailadresse des Schulamtes gehen, werden zukünftig nicht mehr bearbeitet.
Aufnahme Waldseeschule
Für die Aufnahe in die Waldseeschule gilt ab sofrt ein neues Aufnahmeverfahren.
Dieses Dokument ist dauerhalt unter “Alle Formulare” abgelegt.
Projekt Fuchsbau (Klasse “Füchse)
Um Schülerinnen/Schüler für das Projekt Fuchsbau anmelden zu können sind der Ablaufplan und die Kriterien der Checkliste zu beachten.
Rat und Hilfe im Notfall
Eine Auflistung von Kontaktdaten, wo und bei wem in Reinickendorf (und in Berlin) pädagogischer Rat und Hilfe eingeholt werden kann.
Diese Liste findet sich auch im Menü “SIBUZ”
Institutionelles Schutzkonzept
Für alle Schulen stellt hier das SIBUZ das eigene institutionelle Schutzkonzept sowie die dazugehörigen Anlagen vor.
Die Schulen können dieses Schutzkonzept als Anregung für den eigenen schulinternen Prozess nutzen.
Ansprechpersonen zur Unterstützung sind:
- Frau Lawrenz (Sabine.lawrenz@senbjf.berlin.de) (Tel. 90294 5757)
- Frau Haas (Nicole.haas@senbjf.berlin.de) (Tel. 90294 4830)
Auf den Seiten der Senatsverwaltung finet sich die Handreichung (und Anlagen) zur Erarbeitung eines Kinder- und Jugendschutzkoneptes.
Geänderter Rahmenlehrplan Deutsch und Mathematik
Mit der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 19/2023, wird die Inkraftsetzung der überarbeiteten Fachteile C des Rahmenlehrplans 1- 10 für die Fächer Deutsch und Mathematik ab dem Schuljahr 2024/2025 festgelegt.
Die überarbeite Fassung findet sich hier:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/rahmenlehrplaene/
Schülerbogen
Die Schuldatenverordnung mit Stand v. August 2023 gibt klare Vorgaben zum Umgang mit dem Schülerbogen.
Diese sind besonders im Übergang von der Grundschue zur Oberschule zu beachten.