OTTER – Tastaturlernprogramm

Die Senatsverwaltung stellt das digitale Tastaturlernangebot „OTTER – Online die Tablet-Tastatur ERkunden“ zur Verfügung.

Das Angebot richtet sich zunächst an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 und unterstützt den Aufbau grundlegender Kompetenzen im Umgang mit der Tablet-Tastatur sowie die Vorbereitung auf digitale Lern- und Testformate. Nähere Informationen zu OTTER und den Einsatzmöglichkeiten an den Schulen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2026/pressemitteilung.1718182.php

 

 

Handreichung zur individuellen Förderung und Unterstützung sowie Nachteilsausgleich und Notenschutz

„Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde“ (Handreichung) zur individuellen Förderung und Unterstützung sowie Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und vergleichbaren langandauernden erheblichen Beeinträchtigungen an allgemeinbildenden Schulen. Sie gilt nicht für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben, Rechnen sowie nichtdeutscher Erstsprache.

 

TV Bericht über eine Lehrkraft

Ein Bericht von “Der Tag in Berlin” vom 19.03.2026 über eine Lehrkraft (Herr Reff) an der Gustav-Freytag-Schule.

Der Beitrag beginnt bei Minuten 32:20.

Beitrag RBB

 

Es gibt auch eine ausführliche Reportage in der ZDF-Sendung 37 Grad, vom 27.01.2026.

Sendung 37 Grad

 

Regelwerke zur Künstliche Intelligenz (KI)

Wenn Sie sich ein bisschen durchklicken, kommen Sie zur interessanten Veröffentlichung „Regelwerke zu Künstlicher Intelligenz an Schulen“ der Telekomstiftung:

Trendmonitor Spezial: Regelungen zur schulischen KI-Nutzung im Überblick
Die Deutsche Telekom Stiftung veröffentlicht den Trendmonitor Spezial „Regelwerke zu KI an Schulen“ mit einem systematischen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen für KI in der Schule und Empfehlungen für notwendige Verbesserungen.
Forsa-Umfrage: Lehrkräfte wünschen sich verständliche und gut umsetzbare Vorgaben.

https://bildungsklick.de/schule/detail/trendmonitor-spezial-ki-nutzung-schule

Nachteilsausgleich

Frage: Gibt es einen ein maximun an Zeitzugabe im Rahmen von Nachteilsausgleich?

Sachverhalt:

Nach § 14a Absatz 5 GsVO und nach § 15 Absatz 5 SekI-VO gilt:

„Bei Nachteilsausgleich und Notenschutz auf Grund eines sonderpädagogischen Förderbedarfs oder einer vergleichbaren lang andauernden erheblichen Beeinträchtigung gelten die §§ 38 und 39 der Sonderpädagogikverordnung.“

Im § 39 Absatz 1 SopädVO gibt es keine Konkretisierung für eine mögliche Zeitverlängerung als Nachteilsausgleich.

Nachteilsausgleich muss nach § 38 Absatz 1 SopädVO lediglich „individuell erforderlich, angemessen und geeignet sein“ und durch Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bleibt nach § 39 Absatz 1 SopädVO das fachliche Anforderungsniveau unberührt.

Kurzum: Es gibt für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine Maximalvorgaben für Zeitverlängerungen. Sie müssen nur individuell geeignet und angemessen sein.