Kinder- Jugendschutzkonzept

Seit der Schulgesetzänderung im Jahr 2021 sind alle Berliner Schulen verpflichtet gemäß § 8 Abs. (2) Satz 5, ein Kinder- Jugendschutzkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing zu entwickeln. Sie alle wissen um die Bedeutung, bereits frühzeitig Gefahren für Kinder und Jugendliche zu erkennen und abzuwenden. In den vergangenen Jahren hat die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung viele Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler umgesetzt. Viele Schulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und Schutzkonzepte erstellt. Um Sie auf diesen Weg weiterhin gut zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Expertinnen und Experten eine Handreichung mit dem Titel „Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen“ erarbeitet. Sie beinhaltet insbesondere Arbeitshilfen und Materialien, die Sie – angepasst an die Bedürfnisse und Erfordernisse Ihrer Schule – bei der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung Ihres Schutzkonzepts verwenden können. 

Um Ihnen zeitnah die Nutzung zu ermöglichen, stehendie Unterlagen unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/kinderschutz-an-schulen/