Leitfaden zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher

Leitfaden zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor :

https://www.berlin.de/sen/bjf/gefluechtete/leitfaden_zur_integration.pdf?ts=1682412132

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt eine gänzlich überarbeitete und mit vielen Praxisanteilen erweiterte Neufassung des bewährten Leitfadens zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor – aufgrund des gestiegenen Umfangs erstmalig ausschließlich für den schulischen Bereich. Ein wesentliches Ziel des Leitfadens ist die Etablierung von möglichst einheitlichen berlinweiten Verfahrensabläufen bei der Aufnahme und Beschulung Neuzugewanderter.
Mit der vorliegenden Neufassung wurden die Informationen zu Verfahrens- und Organisationsfragen weiterentwickelt und weitere Hinweise und Informationen zur Beschulung in Willkommensklassen und zum Übergang ins Regelsystem integriert. Ziel ist die Setzung verbindlicher Standards rund um die Beschulung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher, um so zur Qualitätssicherung beizutragen.
Der Leitfaden dient in erster Linie den Schulen und dem pädagogischen Personal sowie den regionalen Koordinierungsstellen, den regionalen Schulaufsichten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie der Schul- und Jugendämter in den Bezirken als Vorgabe, Orientierung und Nachschlagewerk bei allen Fragen rund um die Beschulung
neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher.
Um auch den Bedarf nach einem curricularen Rahmen zum Spracherwerb im Deutschen aufzugreifen, wird in Kürze analog zu anderen Themen des Rahmenlehrplans der „Orientierungs- und Handlungsrahmen für die allgemeinbildenden Schulen zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Berlin“ veröffentlicht.

Urlaubsregelung für ErzieherInnen

Immer wieder wird das Thema “Urlaubsregelungen für ErzieherInnen” angesprochen und war auch Thema in der Teil-PV der ErzieherInnen.

Sie können hier die Grundsatzregelung einsehen.

Entscheidendes Kriterium sind die dienstlichen Belange!

Dabei sollten nicht Krankheit oder fehlende Personalausstattung angeführt werden, sondern strukturelle Bedingungen, organisatorische Notwendigkeiten oder inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte.

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen wird dem Urlaubsgesetz gerecht entsprochen werden und gleichzeitig werden punktuell gehäufte Urlaubsanmeldungen  vermieden.

 

Personalstelle (Krank- und Gesundmeldungen)

Die Personalstelle bittet darum, dass Krank- und Gesundmeldungen in den Ferien per E-Mail erfolgen.
Hier ist darauf zu achten, dass in der Betreffzeile der

  • Nachname,
  • Vorname,
  • Personalnummer und
  • das Anliegen (z. B. Krankmeldung)

genannt werden um eine möglichst effiziente Bearbeitung zu ermöglichen. 
Diese Bezeichnung in der Betreffzeile bitten wir auch in anderen Angelegenheiten zu verwenden.

Neue DV mittelbare pädagogische Arbeit

Frau Senatorin Busse hat mit dem Personalrat die weiterentwickelte Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern in der Primarstufe unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung wurde zuvor in einer multiprofessionell zusammengesetzten Arbeitsgruppe weiterentwickelt. Die bedeutsamste Änderung ist die, dass Dienstbesprechungen künftig nicht mehr in der Liste der Tätigkeiten, die zu denen der mittelbaren pädagogischen Arbeit gehören, aufgelistet sind. Damit steht für die weiteren genannten Aufgaben mehr Zeit zur Verfügung. Es sind noch weitere erfahrungsbasierte Änderungsvorschläge aus der schulischen Praxis aufgenommen worden. Zudem hat man sich auf eine erneute Evaluation der Dienstvereinbarung in zwei Jahren verständigt. Auch wenn nicht alle Erwartungen erfüllt wurden, so wird sichtbar, dass die Weiterentwicklung der DV ein wichtiges Anliegen der Senatorin und des Personalrats ist.
Die Dienstvereinbarung gilt nur für die Schulen, die die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung in der Primarstufe mit Landespersonal durchführen. Die DV gilt nicht für die Träger der freien Jugendhilfe.

Kinder- Jugendschutzkonzept

Seit der Schulgesetzänderung im Jahr 2021 sind alle Berliner Schulen verpflichtet gemäß § 8 Abs. (2) Satz 5, ein Kinder- Jugendschutzkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing zu entwickeln. Sie alle wissen um die Bedeutung, bereits frühzeitig Gefahren für Kinder und Jugendliche zu erkennen und abzuwenden. In den vergangenen Jahren hat die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung viele Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler umgesetzt. Viele Schulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und Schutzkonzepte erstellt. Um Sie auf diesen Weg weiterhin gut zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Expertinnen und Experten eine Handreichung mit dem Titel „Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen“ erarbeitet. Sie beinhaltet insbesondere Arbeitshilfen und Materialien, die Sie – angepasst an die Bedürfnisse und Erfordernisse Ihrer Schule – bei der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung Ihres Schutzkonzepts verwenden können. 

Um Ihnen zeitnah die Nutzung zu ermöglichen, stehendie Unterlagen unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/kinderschutz-an-schulen/

Umwandlungen

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

um die Personalbesetzung nach Entscheidungen zu strukturellen Umwandlungen von Lehrkräftestunden weit möglichst zu vereinfachen, konnte mit dem GPR erreicht werden, dass in allen Fällen, in denen wir Dauerausschreibungen veröffentlicht haben (Erzieherinnen/Erzieher; Betreuerinnen/Betreuer; Pädagogische Unterrichtshilfen), die Auswahl aufgrund bestehender Bewerbungen im Rahmen der Dauerausschreibungen erfolgen können und so keine separate schulbezogene Ausschreibung erforderlich ist.

Um dies erreichen zu können, wurde vereinbart, dass strukturelle Umwandlungen nach der Beteiligung der regionalen Frauenvertretung dem regionalen Personalrat zur Kenntnis gegeben wird (keine Beteiligung, sondern lediglich Information in Vorbereitung der Beteiligung der regionalen Gremien am späteren Einstellungsprozess).

Der Antrag ist digital signierbar, so dass er zeitsparend digital weitergereicht werden kann.

Herr Konietzko war so nett, und hat den Prozess einer digitalen Unterschrift als Handlungshilfe dokumentiert.

Durchführung Klassenrat (FAQ)

Auf Grund einiger Nachfragen zur verpflichtenden Durchführung des Klassenrates hier einige Fragen und Antworten:

Bedeutet die Formulierung „mindestens eine Stunde je Schulmonat“ eine Zeitstunde, 45min oder die „Stunde“ im Sinne des schuleigenen Modells (wobei hier alles zwischen 40-90min gemeint sein könnte)?
Antwort: Für die pädagogisch angemessene Durchführung des Klassenrates empfiehlt sich mindestens eine Schulstunde, die im Sinne des schuleigenen Modells auch mindestens 40 Minuten umfassen kann.

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Schwangere Studentinnen im Praxissemester

Für die Dienstkräfte der SenBJF liegt die Zuständigkeit bei dem eigenem arbeitsmedizinischen Dienst (AMZ).

Für die Studentinnen liegt die Zuständigkeit bei den arbeitsmedizinischen Diensten der Hochschulen. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Arbeit und Ausbildung.

Die Praxissemesterstudentinnen dürfen weiter ihrer Ausbildung nachgehen und unsere Dienstkräfte werden in der Regel durch die Schulleitungen – auf Empfehlung des AMZ – von der Präsenztätigkeit befreit.

Der Widerspruch wird bei Gelegenheit mit dem AMZ thematisiert. Im Ergebnis ist aber nicht von einer Änderung der Verfahrensweise auszugehen.

Kinderschutz

Zur Unterstützung für alle Lehrkräfte steht ab sofort im internen Teil der Webseiten eine digitalen Pinnwand zum Thema Kinderschutz zur Verfügung.

Die digitale Pinnwand soll alle Kolleginen und Kollegen an den Schule dabei unterstützen, alle Abläufe, wichtigen Dokumente und die richtigen Anlaufstellen sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu finden.

Wir hoffen, Sie mit dieser Übersicht im Kinderschutz unterstützen zu können und bedanken uns für Ihr Engagement!

 

Neu (Febr. 2023): Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen