Müssen die Namen bei Geschlechtsänderung auch rückwirkend auf allen (Grundschul-) Zeugnissen geändert werden?
Eine Anwort finden Sie hier.
Müssen die Namen bei Geschlechtsänderung auch rückwirkend auf allen (Grundschul-) Zeugnissen geändert werden?
Eine Anwort finden Sie hier.
Informationsschreiben der Abtl. II an die Schulen, zur Anpassung des Amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung.
Das im Informationsschreiben genannte amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.rechtschreibrat.com/DOX/RfdR_Amtliches-Regelwerk_2024.pdf
Im Rahmen der Tagung zur Suizidprävention an Schulen haben wir eine Befragung durchgeführt, um einen Einblick in die aktuelle Situation an den Schulen zu erhalten.
Ziel war es, herauszufinden, inwieweit das Thema nach der Tagung mehr Aufmerksamkeit erhalten hat, ob organisatorische Veränderungen vorgenommen wurden und welche Unterstützung noch benötigt wird.
Die Rückmeldungen zeigen, dass das Thema an vielen Schulen präsenter geworden ist, gleichzeitig aber weiterhin Bedarf an gezielten Maßnahmen und struktureller Unterstützung besteht.
1. Aufmerksamkeit für das Thema Suizidalität nach der Tagung
2. Organisatorische Veränderungen an der Schule
3. Einblick der Erziehungsberechtigten in Suizidprävention & Krisenteam
4. Reaktionen oder Feedback von Schüler:innen
5. Zukünftige Entwicklung & benötigte Unterstützung
Hinweise zu religiösen Fragen im Schulalltag.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) sowie das Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurden erlassen.
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf haben i.d.R. dadurch auch einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
Lehrkräfte sollten prüfen, ob dieser auch beantragt und ihm entsprochen wurde.
Der SIBUZ-Infobbrief Nr. 25 zum Thema Schulmediation ist veröffentlicht.
Leseförderung durch Leseflüssigkeitstraining – Handreichung Berliner Leseband
Die Handreichung bietet Hinweise zur organisatorischen sowie inhaltlichen Umsetzung des Berliner Lesebands an der Schule und stellt empfehlenswerte Materialien und abwechslungsreiche Methoden vor, um den Leselernprozess unserer Schülerinnen und Schüler zu erleichtern und motivierend zu unterstützen.
Es ist nun eine Handreichung „Feedback- Lernprozessbegleitende Gespräche für die Grundschule/ Primarstufe nach §3 Absatz 8 Grundschulverordnung – GsVO“ (Feedbackgespräche) veröffentlicht.
Die Handreichung finden Sie hier oder auf dem Server der Senatsverwaltung:
Die dazugehörigen Materialien werden zeitnah auf dem Schulportal freigeschaltet. Den Link dafür finden Sie in der Handreichung.
Ein Hinweisschreiben aus der Abteilung II C informiert über Anpassungen bei den Zeugnisbemerkungen, der Anlage 2 zur AV Zeugnisse.
Um etwaigen Mehraufwand zu vermeiden, können Schulen die bisherigen Zeugnisbemerkungen in diesem Schuljahr (2024/25) letztmalig verwenden.
Eine Information zum Pilotprojekt von Jobsharing für Schulleiterinnen und Schulleiter
Um den Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf einen guten Start an ihren Oberschulen zu ermöglichen, laden wir Sie herzlich zur jährlichen Konferenz der Übergänger:innen ein.
Auf diesem Treffen haben Grundschulen und Oberschulen die Gelegenheit, wichtige Informationen zu den Schülerinnen und Schülern auszutauschen.
Termin:
| Ort (Achtung, veränderter Ort):
|
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
Teilnehmer:innen:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütte (RSD), Sabine Lawrenz (Sozialarbeiterin SIBUZ), Christiane Knoppe (Koordination Übergang SIBUZ), Viola Ristow (Ltg. SIBUZ)
PS: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir bitten daher darum, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen teilnehmen, die eng an den Schülerinnen und Schülern arbeiten, optimaler Weise ca. drei Kolleg:innen pro Schule.
Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Schulbereich
Für Schulversäumnisanzeigen, die an den Bezirk gehen, ist ausschließlich nachfolgende E-Mailadresse zu nutzen: schulpflicht@reinickendorf.berlin.de.
Diese E-Mailadresse istso auch auf den Formularen hinterlegt.
Schulversäumnisanzeigen die noch an die alte Mailadresse des Schulamtes gehen, werden zukünftig nicht mehr bearbeitet.
Für die Aufnahe in die Waldseeschule gilt ab sofrt ein neues Aufnahmeverfahren.
Dieses Dokument ist dauerhalt unter “Alle Formulare” abgelegt.
Um Schülerinnen/Schüler für das Projekt Fuchsbau anmelden zu können sind der Ablaufplan und die Kriterien der Checkliste zu beachten.