Schwangere Studentinnen im Praxissemester

Für die Dienstkräfte der SenBJF liegt die Zuständigkeit bei dem eigenem arbeitsmedizinischen Dienst (AMZ).

Für die Studentinnen liegt die Zuständigkeit bei den arbeitsmedizinischen Diensten der Hochschulen. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Arbeit und Ausbildung.

Die Praxissemesterstudentinnen dürfen weiter ihrer Ausbildung nachgehen und unsere Dienstkräfte werden in der Regel durch die Schulleitungen – auf Empfehlung des AMZ – von der Präsenztätigkeit befreit.

Der Widerspruch wird bei Gelegenheit mit dem AMZ thematisiert. Im Ergebnis ist aber nicht von einer Änderung der Verfahrensweise auszugehen.