Nachweis Masernimmunität

Schülerinnen und Schüler sowie an der Schule tätige Personen müssen bis zum 31.07.2022 einen Nachweis über ihre Masernimmunität vorgelegt haben.

Personen, die dies nicht getan haben, müssen von der Schulleitung dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

(s. Erinnerungsschreiben Duvenick v. 08.06.2022)