Lehrerendgeräte

Bei Fragen und Problem zu den Lehrerendgeräten können die Schulen (Schulleitungen) ihr Anliegen übermitteln an:

sszb@schule.berlin.de

Im Betreff der E-Mail bitte schreiben: #LEG

Es wird dann ein Ticket zu dem Vorgang eröffnet.

Erste Hilfe im Sportunterricht

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Rechtsprechung Stellung bezogen zur Ersten-Hilfe-Leistung durch Lehrkräfte im Unterrichtsfach Sport.

Mithilfe der im Dokument in den Fußnoten enthaltenen Links können die im Text benannten Dokumente und Rechtsvorschriften im Internet abgerufen werden.

Aufnahme/Übergang von Schüler:innen in der Sek. I

In Zusammenarbeit mit dem Schulamt habe ich aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Schuljahr schriftlich zusammengestellt, wie die Schulplatzvergabe in Reinickendorf ablaufen sollte.

Insbesondere geht es darum, Verantwortlichkeiten klarzustellen sowie Doppelanmeldung von SuS zu vermeiden.

Die Übersicht hilft hoffentlich, ein wenig Klarheit in die Prozessabläufe zu bringen.

B.Tyedmers (12 I 4)

Dienstvereinbarungen / Nutzungsvereinbarungen

Für den Bezirk Reinickendorf wurden mit den Beschäftigtengremien folgende Dienstvereinbarungen / Nutzungsveinbarungen geschlossen:
(download der Word-Datei funktioniert i.d.R. NICHT mit Internetexplorer)

  • Dienstvereinbarung zur Nutzung von Kommunikations- und Informationstechnik durch Personal der allgemeinbildenden Schulen der Region Reinickendorf (DV IT-Nutzung Region 12) (Word-Datei)

  • Nutzungsvereinbarung und Information zur Datenverarbeitung für schulische Beschäftigte (pdf-Datei)

 

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Formulare

Die aktuellen Formulare finden Sie hier.

Wir sind bemüht, die Formulare stets aktuell zu halten, um Ihnen eine weitere Suche auf den Senatsseiten zu ersparen.

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Mutterschutz (2)

Seit Juni 2021 ist die neue Handreichung Mutterschutz veröffentlicht. Diese wurde von der Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen und den Arbeitsschutzdiensten erarbeitet.

Die Darstellung in einem insgesamt 63-seitigen PDF-Dokument ist für die tägliche Arbeit sicher nicht sehr praktikabel.

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Schulhelfer:innen

Ab dem 01.08.2021 gibt es im SIBUZ eine neue Zuständigkeit für den Bereich Schulhelfer:innen.
Genauere Informationen finden sich im Informationsschreiben.

Masernschutzimpfung

Der Zeitraum für das Vorliegen einer Masernschutzimpfung wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben entnommen werden.

Dienstliche Beurteilung

Zur Befähigungseinschätzung in der neuen dienstlichen Beurteilung (DB):

„Neben der aktuellen Leistungsbeurteilung ist stets eine in die Zukunft gerichtete Befähigungseinschätzung (Potenzialaussage) abzugeben.

Damit gilt, eine Einschätzung muss gegeben werden. Eine fehlende Befähigungseinschätzung im Zuge eines auswertenden Vergleichs mehrerer dienstlicher Beurteilungen kann allerdings auch nur bedingt negativ gewertet gegenüber einer Befähigungseinschätzung die eben “Fähigkeiten und Kenntnisse” auswies, die “über das Anforderungsprofil” hinausgehen. Denn auch wenn weiterhin nach 3.6 (neu) die Aussagen zur Befähigungseinschätzung (…) nicht in die Gesamteinschätzung ein(fließen), so muss die Befähigungseinschätzung in einem logischem Zusammenhang mit der DB stehen. Im Regelfall werden wohl eher bei Noten über der “3” solche Aussagen unproblematisch gemacht werden können, denn dann erbringt jemand kontinuierlich Leistungen, die über „voll den Anforderungen entspricht“ liegen.

Diese Menschen sind dauerhaft dann auch nicht am richtigen Platz; und die Befähigungseinschätzung soll die Richtung weisen, in welchem Amt, und damit verbunden, auf welchem Dienstposten, diese Menschen ihren Leistungen und Befähigungen gemäß besser platziert wären. In der Befähigungseinschätzung wird kein Urteil abgegeben, sondern eben eine Einschätzung. Wenn der oder die Beurteiler/in meint, dass jemand mit einer Note aus dem Gesamturteil zwischen 4 und 2-3 im Grunde auf dem richtigen Platz ist, dann könnte eine Befähigungseinschätzung bestimmte Talente usw. ausweisen, die nicht direkt in der DB auftauchen und im ausgeübten Amt nicht zwingend erforderlich sind. Also der Lehrer (m, w, d), der seinen “Job” mehr oder weniger zufriedenstellend macht, ist vielleicht hochbegabt, Feste (Schulfeste, Sportfeste, Tag der offenen Tür) zu organisieren; oder ein begnadeter Kommunikator, was vielleicht im Schulbetrieb auch störend ist, aber in der Vertretung nach außen in einzelnen Fällen ein großer Gewinn ist.

Es ist Aufgabe des Beurteilers, im Gespräch (in Gesprächen) mit dem Beurteilten so etwas herauszufinden, um “Schätze zu heben”, Wertschätzung und Arbeitszufriedenheit zu befördern: So kann sich herausstellen, dass für jemanden mit seiner eher durchschnittlichen Gesamtnote ein Aufgabengebiet gefunden wird (perspektivisch betrachtet wird), das neue Motivation etc. schafft. So ähnlich würde das auch für Noten im Viererbereich gelten; und vielleicht zeigt die Befähigungseinschätzung dann, dass jemand als Lehrer eher am falschen Platz ist, weil seine Fähigkeiten eher in der Verwaltung, Kreativwirtschaft usw. usf. liegen und er/sie eher für eine Abordnung in die SenBJF oder eine der Universitäten in Frage kommt, statt der hochqualifizierten FL, FBL, die dringend an den Schulen gebraucht werden.“

Noten im Fach Deutsch in der Primarstufe

Im Anhang das immer noch gültige Anschreiben von Frau Dr. Becker zur Notengebung im Fach Deutsch.

Es sei  noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Entscheidung für alle Klassen und Jahrgangsstufen einer Schule einheitlich erfolgen sollte. Dazu sollten die schulischen Gremien im Herbst Beschlüsse für dieses Schuljahr gefasst haben.

Sportunterricht durch fachfremde Lehrkräfte

„Neuerlass von Ausführungsvorschriften über die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht im schulischen Bereich und die Verkehrssicherungs-Pflicht sowie die Haftung“ v. 20. September 2020:

    • Sportunterricht darf nur von Lehrkräften erteilt werden, die die erforderliche Qualifikation dafür besitzen (lehramtsbezogener Masterabschluss im Fach Sport oder Erste Staatsprüfung, Diplom-, Master- oder Magisterabschluss im Fach Sport oder Sportwissenschaften). Stehen Lehrkräfte mit einem solchen Abschluss nicht zur Verfügung, darf Sportunterricht von anderen Lehrkräften nur in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 und nur mit vorheriger Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters erteilt werden. Vor der Genehmigung ist die ausgewählte Lehrkraft zu hören.

Dies bedeutet in der Umsetzung:

  1. Fort- bzw. Weiterbildungen für die Kolleg/Innen, die den Sportunterricht fachfremd unterrichten dürfen nicht eingefordert werden, sind aber wünschenswert.

  2. Die Genehmigung zur Beauftragung des Spotunterrichts durch die Schulleitung soll schriftlich hinterlegt werden. Ein Kollege/eine Kollegin darf von SL nicht gezwungen werden, Sport zu unterrichten, wenn er/sie das Fach nicht studiert hat und muss, wie in der AV ausgeführt, vorher gehört werden.

Testen in Schulen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Präsenzunterricht ihrer Schule nur dann gestattet ist, wenn sie/er sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen Schulunterricht in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterzieht und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist.

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Testen in Schulen ist Rechtens

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Präsenzunterricht ihrer Schule nur dann gestattet ist, wenn sie/er sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen Schulunterricht in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterzieht und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist.

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