Zeugnisse für ukrainische Kinder in Regelklassen

„Gibt es eine Regelung, welche Art von Zeugnis die ukrainischen Kinder, die in den Regelklassen an Grundschulen (Klasse 3-6) aufgenommen wurden, erhalten sollen? Können die Kinder – ebenso wie die Kinder, die in tatsächlichen Willkommensklassen sitzen – auch eine „Lernbescheinigung WK“ erhalten? Wie ist das dann zukünftig hinsichtlich der Förderprognose zu regeln?“

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Umwandlungen

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

um die Personalbesetzung nach Entscheidungen zu strukturellen Umwandlungen von Lehrkräftestunden weit möglichst zu vereinfachen, konnte mit dem GPR erreicht werden, dass in allen Fällen, in denen wir Dauerausschreibungen veröffentlicht haben (Erzieherinnen/Erzieher; Betreuerinnen/Betreuer; Pädagogische Unterrichtshilfen), die Auswahl aufgrund bestehender Bewerbungen im Rahmen der Dauerausschreibungen erfolgen können und so keine separate schulbezogene Ausschreibung erforderlich ist.

Um dies erreichen zu können, wurde vereinbart, dass strukturelle Umwandlungen nach der Beteiligung der regionalen Frauenvertretung dem regionalen Personalrat zur Kenntnis gegeben wird (keine Beteiligung, sondern lediglich Information in Vorbereitung der Beteiligung der regionalen Gremien am späteren Einstellungsprozess).

Der Antrag ist digital signierbar, so dass er zeitsparend digital weitergereicht werden kann.

Herr Konietzko war so nett, und hat den Prozess einer digitalen Unterschrift als Handlungshilfe dokumentiert.

Durchführung Klassenrat (FAQ)

Auf Grund einiger Nachfragen zur verpflichtenden Durchführung des Klassenrates hier einige Fragen und Antworten:

Bedeutet die Formulierung „mindestens eine Stunde je Schulmonat“ eine Zeitstunde, 45min oder die „Stunde“ im Sinne des schuleigenen Modells (wobei hier alles zwischen 40-90min gemeint sein könnte)?
Antwort: Für die pädagogisch angemessene Durchführung des Klassenrates empfiehlt sich mindestens eine Schulstunde, die im Sinne des schuleigenen Modells auch mindestens 40 Minuten umfassen kann.

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Schwangere Studentinnen im Praxissemester

Für die Dienstkräfte der SenBJF liegt die Zuständigkeit bei dem eigenem arbeitsmedizinischen Dienst (AMZ).

Für die Studentinnen liegt die Zuständigkeit bei den arbeitsmedizinischen Diensten der Hochschulen. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Arbeit und Ausbildung.

Die Praxissemesterstudentinnen dürfen weiter ihrer Ausbildung nachgehen und unsere Dienstkräfte werden in der Regel durch die Schulleitungen – auf Empfehlung des AMZ – von der Präsenztätigkeit befreit.

Der Widerspruch wird bei Gelegenheit mit dem AMZ thematisiert. Im Ergebnis ist aber nicht von einer Änderung der Verfahrensweise auszugehen.

Schulgesetz § 41 Abs. 3

Ausführungen zum SchulG § 41, Abs. 3.

Vorgetragen von Jürgen Heuel, auf der Tagung der Schulleitungen der Reinickendorfer Oberschulen am 9.9.2022.

Kinderschutz

Zur Unterstützung für alle Lehrkräfte steht ab sofort im internen Teil der Webseiten eine digitalen Pinnwand zum Thema Kinderschutz zur Verfügung.

Die digitale Pinnwand soll alle Kolleginen und Kollegen an den Schule dabei unterstützen, alle Abläufe, wichtigen Dokumente und die richtigen Anlaufstellen sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu finden.

Wir hoffen, Sie mit dieser Übersicht im Kinderschutz unterstützen zu können und bedanken uns für Ihr Engagement!

 

Neu (Febr. 2023): Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen