Dienstliche Beurteilung

Zur Befähigungseinschätzung in der neuen dienstlichen Beurteilung (DB):

„Neben der aktuellen Leistungsbeurteilung ist stets eine in die Zukunft gerichtete Befähigungseinschätzung (Potenzialaussage) abzugeben.

Damit gilt, eine Einschätzung muss gegeben werden. Eine fehlende Befähigungseinschätzung im Zuge eines auswertenden Vergleichs mehrerer dienstlicher Beurteilungen kann allerdings auch nur bedingt negativ gewertet gegenüber einer Befähigungseinschätzung die eben “Fähigkeiten und Kenntnisse” auswies, die “über das Anforderungsprofil” hinausgehen. Denn auch wenn weiterhin nach 3.6 (neu) die Aussagen zur Befähigungseinschätzung (…) nicht in die Gesamteinschätzung ein(fließen), so muss die Befähigungseinschätzung in einem logischem Zusammenhang mit der DB stehen. Im Regelfall werden wohl eher bei Noten über der “3” solche Aussagen unproblematisch gemacht werden können, denn dann erbringt jemand kontinuierlich Leistungen, die über „voll den Anforderungen entspricht“ liegen.

Diese Menschen sind dauerhaft dann auch nicht am richtigen Platz; und die Befähigungseinschätzung soll die Richtung weisen, in welchem Amt, und damit verbunden, auf welchem Dienstposten, diese Menschen ihren Leistungen und Befähigungen gemäß besser platziert wären. In der Befähigungseinschätzung wird kein Urteil abgegeben, sondern eben eine Einschätzung. Wenn der oder die Beurteiler/in meint, dass jemand mit einer Note aus dem Gesamturteil zwischen 4 und 2-3 im Grunde auf dem richtigen Platz ist, dann könnte eine Befähigungseinschätzung bestimmte Talente usw. ausweisen, die nicht direkt in der DB auftauchen und im ausgeübten Amt nicht zwingend erforderlich sind. Also der Lehrer (m, w, d), der seinen “Job” mehr oder weniger zufriedenstellend macht, ist vielleicht hochbegabt, Feste (Schulfeste, Sportfeste, Tag der offenen Tür) zu organisieren; oder ein begnadeter Kommunikator, was vielleicht im Schulbetrieb auch störend ist, aber in der Vertretung nach außen in einzelnen Fällen ein großer Gewinn ist.

Es ist Aufgabe des Beurteilers, im Gespräch (in Gesprächen) mit dem Beurteilten so etwas herauszufinden, um “Schätze zu heben”, Wertschätzung und Arbeitszufriedenheit zu befördern: So kann sich herausstellen, dass für jemanden mit seiner eher durchschnittlichen Gesamtnote ein Aufgabengebiet gefunden wird (perspektivisch betrachtet wird), das neue Motivation etc. schafft. So ähnlich würde das auch für Noten im Viererbereich gelten; und vielleicht zeigt die Befähigungseinschätzung dann, dass jemand als Lehrer eher am falschen Platz ist, weil seine Fähigkeiten eher in der Verwaltung, Kreativwirtschaft usw. usf. liegen und er/sie eher für eine Abordnung in die SenBJF oder eine der Universitäten in Frage kommt, statt der hochqualifizierten FL, FBL, die dringend an den Schulen gebraucht werden.“