Eine Auflistung von Kontaktdaten, wo und bei wem in Reinickendorf (und in Berlin) pädagogischer Rat und Hilfe eingeholt werden kann.
Diese Liste findet sich auch im Menü “SIBUZ”
Eine Auflistung von Kontaktdaten, wo und bei wem in Reinickendorf (und in Berlin) pädagogischer Rat und Hilfe eingeholt werden kann.
Diese Liste findet sich auch im Menü “SIBUZ”
Für alle Schulen stellt hier das SIBUZ das eigene institutionelle Schutzkonzept sowie die dazugehörigen Anlagen vor.
Die Schulen können dieses Schutzkonzept als Anregung für den eigenen schulinternen Prozess nutzen.
Ansprechpersonen zur Unterstützung sind:
Auf den Seiten der Senatsverwaltung finet sich die Handreichung (und Anlagen) zur Erarbeitung eines Kinder- und Jugendschutzkoneptes.
Mit der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 19/2023, wird die Inkraftsetzung der überarbeiteten Fachteile C des Rahmenlehrplans 1- 10 für die Fächer Deutsch und Mathematik ab dem Schuljahr 2024/2025 festgelegt.
Die überarbeite Fassung findet sich hier:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/rahmenlehrplaene/
Die Schuldatenverordnung mit Stand v. August 2023 gibt klare Vorgaben zum Umgang mit dem Schülerbogen.
Diese sind besonders im Übergang von der Grundschue zur Oberschule zu beachten.
Ein Leitfaden zur Organisation des Schwimmunterrichts in Reinickendorf für das Schuljahr 2023/24
Leitfaden zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor :
https://www.berlin.de/sen/bjf/gefluechtete/leitfaden_zur_integration.pdf?ts=1682412132
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt eine gänzlich überarbeitete und mit vielen Praxisanteilen erweiterte Neufassung des bewährten Leitfadens zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor – aufgrund des gestiegenen Umfangs erstmalig ausschließlich für den schulischen Bereich. Ein wesentliches Ziel des Leitfadens ist die Etablierung von möglichst einheitlichen berlinweiten Verfahrensabläufen bei der Aufnahme und Beschulung Neuzugewanderter.
Mit der vorliegenden Neufassung wurden die Informationen zu Verfahrens- und Organisationsfragen weiterentwickelt und weitere Hinweise und Informationen zur Beschulung in Willkommensklassen und zum Übergang ins Regelsystem integriert. Ziel ist die Setzung verbindlicher Standards rund um die Beschulung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher, um so zur Qualitätssicherung beizutragen.
Der Leitfaden dient in erster Linie den Schulen und dem pädagogischen Personal sowie den regionalen Koordinierungsstellen, den regionalen Schulaufsichten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie der Schul- und Jugendämter in den Bezirken als Vorgabe, Orientierung und Nachschlagewerk bei allen Fragen rund um die Beschulung
neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher.
Um auch den Bedarf nach einem curricularen Rahmen zum Spracherwerb im Deutschen aufzugreifen, wird in Kürze analog zu anderen Themen des Rahmenlehrplans der „Orientierungs- und Handlungsrahmen für die allgemeinbildenden Schulen zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Berlin“ veröffentlicht.
Immer wieder wird das Thema “Urlaubsregelungen für ErzieherInnen” angesprochen und war auch Thema in der Teil-PV der ErzieherInnen.
Sie können hier die Grundsatzregelung einsehen.
Entscheidendes Kriterium sind die dienstlichen Belange!
Dabei sollten nicht Krankheit oder fehlende Personalausstattung angeführt werden, sondern strukturelle Bedingungen, organisatorische Notwendigkeiten oder inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte.
Unter Berücksichtigung dieser Regelungen wird dem Urlaubsgesetz gerecht entsprochen werden und gleichzeitig werden punktuell gehäufte Urlaubsanmeldungen vermieden.
Information des Personalrats zu den Arbeitsaufgaben einer PU.
Der Personalrat hat eine Checkliste zusammengestellt, mit allen Punkten, die bei PKB Einstellungen zu beachten sind.
SIBUZ Infobrief Nr 17: Soziales Lernen und Gewaltprävention im System Schule
Die Personalstelle bittet darum, dass Krank- und Gesundmeldungen in den Ferien per E-Mail erfolgen.
Hier ist darauf zu achten, dass in der Betreffzeile der
genannt werden um eine möglichst effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.
Diese Bezeichnung in der Betreffzeile bitten wir auch in anderen Angelegenheiten zu verwenden.
Informationen zur Maßnahme “Lernkur in Reinickendorf” für das Schuljahr 2023/24.
Schulen entlasten – Maßnahmen zum Schuljahr 2023/24 als Ergebnis des runden Tisches
Seit der Schulgesetzänderung im Jahr 2021 sind alle Berliner Schulen verpflichtet gemäß § 8 Abs. (2) Satz 5, ein Kinder- Jugendschutzkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing zu entwickeln. Sie alle wissen um die Bedeutung, bereits frühzeitig Gefahren für Kinder und Jugendliche zu erkennen und abzuwenden. In den vergangenen Jahren hat die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung viele Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler umgesetzt. Viele Schulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und Schutzkonzepte erstellt. Um Sie auf diesen Weg weiterhin gut zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Expertinnen und Experten eine Handreichung mit dem Titel „Kinder- und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen“ erarbeitet. Sie beinhaltet insbesondere Arbeitshilfen und Materialien, die Sie – angepasst an die Bedürfnisse und Erfordernisse Ihrer Schule – bei der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung Ihres Schutzkonzepts verwenden können.
Um Ihnen zeitnah die Nutzung zu ermöglichen, stehendie Unterlagen unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/kinderschutz-an-schulen/
Immer wieder kommt es zu Diskussionen, wie und wo pädagogische Unterrichtshilfen eingesetzt werden können, welche Tätigkeitsfelder Sie haben.
Die nachfolgenden Dokumente beschreiben hier sehr klar und eindeutig diese Aspekte.
Die neusten FAQ zum Berliner Schulportal: FAQ Nov. 2022
Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
um die Personalbesetzung nach Entscheidungen zu strukturellen Umwandlungen von Lehrkräftestunden weit möglichst zu vereinfachen, konnte mit dem GPR erreicht werden, dass in allen Fällen, in denen wir Dauerausschreibungen veröffentlicht haben (Erzieherinnen/Erzieher; Betreuerinnen/Betreuer; Pädagogische Unterrichtshilfen), die Auswahl aufgrund bestehender Bewerbungen im Rahmen der Dauerausschreibungen erfolgen können und so keine separate schulbezogene Ausschreibung erforderlich ist.
Um dies erreichen zu können, wurde vereinbart, dass strukturelle Umwandlungen nach der Beteiligung der regionalen Frauenvertretung dem regionalen Personalrat zur Kenntnis gegeben wird (keine Beteiligung, sondern lediglich Information in Vorbereitung der Beteiligung der regionalen Gremien am späteren Einstellungsprozess).
Der Antrag ist digital signierbar, so dass er zeitsparend digital weitergereicht werden kann.
Herr Konietzko war so nett, und hat den Prozess einer digitalen Unterschrift als Handlungshilfe dokumentiert.
Auf Grund einiger Nachfragen zur verpflichtenden Durchführung des Klassenrates hier einige Fragen und Antworten:
Bedeutet die Formulierung „mindestens eine Stunde je Schulmonat“ eine Zeitstunde, 45min oder die „Stunde“ im Sinne des schuleigenen Modells (wobei hier alles zwischen 40-90min gemeint sein könnte)?
Antwort: Für die pädagogisch angemessene Durchführung des Klassenrates empfiehlt sich mindestens eine Schulstunde, die im Sinne des schuleigenen Modells auch mindestens 40 Minuten umfassen kann.
Für die Dienstkräfte der SenBJF liegt die Zuständigkeit bei dem eigenem arbeitsmedizinischen Dienst (AMZ).
Für die Studentinnen liegt die Zuständigkeit bei den arbeitsmedizinischen Diensten der Hochschulen. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Arbeit und Ausbildung.
Die Praxissemesterstudentinnen dürfen weiter ihrer Ausbildung nachgehen und unsere Dienstkräfte werden in der Regel durch die Schulleitungen – auf Empfehlung des AMZ – von der Präsenztätigkeit befreit.
Der Widerspruch wird bei Gelegenheit mit dem AMZ thematisiert. Im Ergebnis ist aber nicht von einer Änderung der Verfahrensweise auszugehen.