Zeugnisse für ukrainische Kinder in Regelklassen

„Gibt es eine Regelung, welche Art von Zeugnis die ukrainischen Kinder, die in den Regelklassen an Grundschulen (Klasse 3-6) aufgenommen wurden, erhalten sollen? Können die Kinder – ebenso wie die Kinder, die in tatsächlichen Willkommensklassen sitzen – auch eine „Lernbescheinigung WK“ erhalten? Wie ist das dann zukünftig hinsichtlich der Förderprognose zu regeln?“

Nein, eine solche Regelung gibt es nicht!
Daher müssen wir aus der Logik bestehender Vorgaben argumentieren.Danach erhalten Kinder aus Willkommensklassen kein Zeugnis, sondern einen Lernstandsbericht.Der Anwendungsbereich dieses Dokument ist definiert für „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“.

Kinder, die in Regelklassen aufgenommen werden – also nicht nur partiell am Fachunterricht in Regelklassen teilnehmen -, erhalten demnach keinen Lernstandsbericht, sondern das Zeugnis der Regelklasse.

Die Lernentwicklung in Deutsch ist dann zusätzlich unter Bemerkungen oder auf einem Beiblatt darzustellen, insbesondere, wenn das Fach Deutsch nicht benotet wird.Kinder, die in Jahrgangsstufe 6 eine Regelklasse besucht haben, nehmen am regulären Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe I teil, vorausgesetzt, dass nicht mehr als drei Fächer unbenotet sind (Hinweis: Mathematik und Naturwissenschaften müssen immer benotet sein!).

Kinder aus „echten“ Willkommensklassen können auch am Übergangsverfahren teilnehmen. Sie erhalten aber keine Förderprognose und werden im Fall einer Übernachfrage bei der Aufnahme in Jahrgangsstufe 7 in das Verfahren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, für Härtefälle und in das Losverfahren einbezogen; an Aufnahmeverfahren mit schulspezifischen Tests nehmen sie dann teil, wenn diese nicht notenbasiert sind