Ferienregelung beim weiteren pädagogischen Personal

Gehäuft kommen Fragen zum Thema „Möglichkeit der Ferienregelung beim weiteren pädagogischen Personal“ bei den unterschiedlichsten Professionen auf.

Das Personalmanagements der Senatsschulverwaltung hat dazu folgende Informationen gegeben:

  • Erzieher und Betreuer werden auch während der Ferien zwingend gebraucht, daher nein.
  • Pädagogische Unterrichtshilfen und Sprachlernassistenzen nehmen aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelungen grundsätzlich an der Ferienregelung teil.
  • Alle anderen Professionen können eine Ferienregelung vereinbaren, wenn dienstliche und vor allem organisatorische Angelegenheiten nicht entgegen stehen.
    Hier ist insbesondere zu beachten, dass sich die tägliche Arbeitszeit durch die Ferienregelung vergrößert und auch diese größere Zeit durchgängig sinnvoll mit den obliegenden Dienstaufgaben füllbar sein muss. Hier in jedem Fall die Zustimmung der Schulleitung und der Schul-/Fachaufsicht erforderlich.

Notfall und Krise

Im Krisenfall bitte folgende Handlungsschritte beachten:

Informiert werden müssen umgehend per Telefon (ggf. sms mit der Bitte um sofortigen Rückruf):

  •  Referatsleitung, Herr Wasmuth (Tel. 0151 16250086)
    • in Urlaubsabwesenheit die stellv. Referatsleitung, Frau Schiele (Tel. 0151 55171634)
  • zuständige Schulaufsicht
    • Frau Hendrischk-Seewald (Tel. 0151 16253517)
    • Herr Stang (Tel. 0151 58832382)
  • Krisen und Notfallteam des SIBUZ

Elternbriefe, Presseinformationen etc. müssen vor Herausgabe mit der Referatsleitung/der Schulaufsicht abgestimmt werden.

Die Referatsleitung wird die Hausleitung, den Abteilungsleiter und die Pressestelle informieren und ist Verbindungsstelle zwischen allen Beteiligten. Elternbriefe etc. werden von der Referatsleitung mit der Hausleitung abgestimmt, bevor die Freigabe an die Schulleitung erfolgt.

Weitere Hinweise finden Schulleitungen auch im Notfallordner!

Urlaubsregelung für ErzieherInnen

Immer wieder wird das Thema “Urlaubsregelungen für ErzieherInnen” angesprochen und war auch Thema in der Teil-PV der ErzieherInnen.

Sie können hier die Grundsatzregelung einsehen.

Entscheidendes Kriterium sind die dienstlichen Belange!

Dabei sollten nicht Krankheit oder fehlende Personalausstattung angeführt werden, sondern strukturelle Bedingungen, organisatorische Notwendigkeiten oder inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte.

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen wird dem Urlaubsgesetz gerecht entsprochen werden und gleichzeitig werden punktuell gehäufte Urlaubsanmeldungen  vermieden.

 

Neue DV mittelbare pädagogische Arbeit

Frau Senatorin Busse hat mit dem Personalrat die weiterentwickelte Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern in der Primarstufe unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung wurde zuvor in einer multiprofessionell zusammengesetzten Arbeitsgruppe weiterentwickelt. Die bedeutsamste Änderung ist die, dass Dienstbesprechungen künftig nicht mehr in der Liste der Tätigkeiten, die zu denen der mittelbaren pädagogischen Arbeit gehören, aufgelistet sind. Damit steht für die weiteren genannten Aufgaben mehr Zeit zur Verfügung. Es sind noch weitere erfahrungsbasierte Änderungsvorschläge aus der schulischen Praxis aufgenommen worden. Zudem hat man sich auf eine erneute Evaluation der Dienstvereinbarung in zwei Jahren verständigt. Auch wenn nicht alle Erwartungen erfüllt wurden, so wird sichtbar, dass die Weiterentwicklung der DV ein wichtiges Anliegen der Senatorin und des Personalrats ist.
Die Dienstvereinbarung gilt nur für die Schulen, die die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung in der Primarstufe mit Landespersonal durchführen. Die DV gilt nicht für die Träger der freien Jugendhilfe.

eFöB: Abfrage in den Winterferien

Liebe Fachaufsichten,

auch zu den Winterferien 2023 findet wie gewohnt eine Erhebung zur Ferienstatistik und den Corona-Fallzahlen (Verdachtsfälle) statt.

Die Daten müssen bis Donnerstag, den 02.02.2023 bis spätestens 11:00 Uhr eingetragen werden. Ich habe hierzu wieder eine Tabelle Online gestellt, in die Sie die Zahlen eintragen.

https://cryptpad.fr/sheet/#/2/sheet/edit/pV4s07-v3hEpwnOxWcWMruVZ/

Das Testangebot kann wöchentlich zweimal genutzt werden und basiert auf Freiwilligkeit. Als Testtage bieten sich bspw. Montag und Mittwoch an.

Die wöchentliche Rückmeldung hat den tatsächlichen Stand in der Region abzubilden und basiert auf den überlieferten Zahlen der Einzelschulen.

Bitte beachten Sie, dass in Spalte E nur dann ein Eintrag abweichend von „0“ erfolgen darf, wenn tatsächlich aufgrund einer Positivtestung eine Feriengruppe geschlossen werden musste.                                   

Rückgemeldet werden die per Selbsttest positiv getesteten Kinder sowie Erwachsenen. Die Abfrage beinhaltet gleichzeitig auch die Ferienstatistik.   

Dirk Wasmuth
Referatsleiter (I 12)

Allgemeine Informationen

Safe the Date:

Dienstbesprechung für alle Koordinierenden am 22.09.2022 um 10:00 Uhr.
Ort: Vorraussichtlich Toulouse-Lautrec-Schule
Die Einladung erfolgt kurzfristig.