Der Handlungsrahmen für das Schuljahr 2022/23 wurde angepasst.
Ein Begleitschreiben gibt weitere Informationen.
Der Handlungsrahmen für das Schuljahr 2022/23 wurde angepasst.
Ein Begleitschreiben gibt weitere Informationen.
Schülerinnen und Schüler sowie an der Schule tätige Personen müssen bis zum 31.07.2022 einen Nachweis über ihre Masernimmunität vorgelegt haben.
Personen, die dies nicht getan haben, müssen von der Schulleitung dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Unter dem u.g. Link finden Sie die Informationen für Schulen und Formulare für die Meldung ans Gesundheitsamt zum Nachweis der Masernschutzimpfungen.
Im Schreiben vom 04.03.2020 von Herrn Duveneck sind die Verfahrensabläufe auch dargestellt.
https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Meldung zum fehlenden Masernschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn hierzu Kenntnisse vorliegen und in keiner Weise als Kann-Regelung ausgelegt werden darf.
Die Sekretariate sind auf die Vorschrift einer sofortige Meldepflicht hinzuweisen.
Ein Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zu Ordnungsanzeigen führen.
Das Berliner Indikatorenmodell erhebt, verarbeitet, analysiert und evaluiert von den Schulen erzeugte Daten aus Geschäftsprozessen und Bildungsstatistik, um datenbasierte Informationen in hoch verdichteter Weise den Schulleitungen und Schulaufsichten bereitzustellen sowie Fragen zu Entwicklungen (Trend) und fairen Vergleichen zu generieren. Berlin konzentriert sich dabei auf jeweils sechs schulformspezifische Indikatoren (siehe Rückseite), die für die Schulentwicklung als relevant angesehen werden und in denen die eigenverantwortliche Schule Entscheidungskompetenzen besitzt.
FAQs zur integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA Bildungsgang)
Die Liste der Softwarewünsche wird dabei nach den rechtlichen Gegebenheiten (Schulgesetz, Datenschutz und Datensicherheit) geprüft sowie auf die technische Umsetzbarkeit hin gefiltert. Außerdem finden Absprachen mit dem Hauptpersonalrat, der Hauptvertrauensperson/Hauptschwerbehindertenvertetung und der Gesamtfrauenvertretung statt. Die Ergänzung der Software ist ein ständiger laufender agiler Prozess. Weiterhin werden Updates zentral auf den Geräten installiert.
Hier finden Sie die Handreichung für die Lehrkräfte-Endgeräte.
Ansprechperson für alle Fragen zum Thema Schulhelfer:
Frau Rabea Groenhagen
Tel.: 90294-5759
E-Mail: rabea.groenhagen@senbjf.berlin.de
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Seit dem 01.08.2021 ist die neue DV Umsetzung in Kraft getreten.
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Bei Fragen und Problem zu den Lehrerendgeräten können die Schulen (Schulleitungen) ihr Anliegen übermitteln an:
Im Betreff der E-Mail bitte schreiben: #LEG
Es wird dann ein Ticket zu dem Vorgang eröffnet.
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Rechtsprechung Stellung bezogen zur Ersten-Hilfe-Leistung durch Lehrkräfte im Unterrichtsfach Sport.
Mithilfe der im Dokument in den Fußnoten enthaltenen Links können die im Text benannten Dokumente und Rechtsvorschriften im Internet abgerufen werden.
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Seit Juni 2021 ist die neue Handreichung Mutterschutz veröffentlicht. Diese wurde von der Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertretungen und den Arbeitsschutzdiensten erarbeitet.
Die Darstellung in einem insgesamt 63-seitigen PDF-Dokument ist für die tägliche Arbeit sicher nicht sehr praktikabel.
Der Zeitraum für das Vorliegen einer Masernschutzimpfung wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben entnommen werden.
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Informationsgrafik: Wenn mein Kind krank wird. Umgang mit Atemwegserkrankungen in Schule und Kita.
Informationsgrafik: Kategorien der Kontaktpersonen nach RKI
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