Lernmittelbefreiung

Informationen zum Umgang mit „LmB“ in der Statistik.

Für 2018/19 wird für die Zumessung Sprachförderung mit der LMB-Quote aus 2017/18 gerechnet. Damit gibt es die geforderte Planungssicherheit für Schulen und Schulaufsicht.

„Ausreißer-Schulen“ werden gesondert behandelt.
Auch die „Inkluions-Quartile werden mit den Daten aus 2017/18 berechnet.

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Renteneintrittsalter

Beamte

Der Beamte tritt Kraft Gesetzes mit Ablauf des Schuljahres in den Ruhestand, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das 65. Lebensjahr vollendet jemand am Tag vor seinem 65. Geburtstag.

 

Tarifbeschäftigte

Bei Tarifbeschäftigten ist es so, dass das Arbeitsverhältnis Kraft Tarifvertrages mit Ablauf des Schulhalbjahres endet, in dem der Tarifbeschäftigte seine Altersgrenze erreicht.

Die Regelaltersgrenze ist zum Geburtsjahrgang 1946 = 65

ab 1947 bis 1958 = Steigerung um jeweils 1 Monat / Jahrgang
ab 1959 bis 1964 = Steigerung um jeweils 2 Monate / Jahrgang
so dass ab Geburtsjahr 1964 die Regelaltersgrenze 67 Jahre ist.

 

Näheres und weitere Beispiele sind im Vermerk vom 17.10.2011 ersichtlich.

Indikatorengestützte Zeugnisse

Februar 2018

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

heute übermittle ich Ihnen die Entwurfsfassung der mit Bezug auf die überarbeiteten Indikatorenzeugnisse aktualisierten „Hinweise für Lehrkräfte zur Nutzung indikatorenorientierter Zeugnisse – Antworten auf häufig gestellte Fragen“.

Bewusst handelt es sich bei dieser Version erst einmal um eine vorläufige, die ich Ihnen zur Prüfung – und in Hoffnung auf Ihre Anregungen – zur Verfügung stelle.

Sollten Sie in dieser Sammlung auf Ihre Fragen dennoch Antworten vermissen  oder zu einzelnen Antworten noch Erläuterungsbedarf haben, bin ich für Ihre Hinweise bis 23. März sehr dankbar.

Nach den Osterferien soll Ihnen dann eine „Vollversion“ der FAQs zur Verfügung stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Wilde

Medikamentenweitergabe

Die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie hat eine “Handreichung Medikamentengabe”  veröffentlicht.

Mit dieser Handreichung sollen

  • den Schulleitungen und den Beschäftigten der rechtliche Rahmen aufgezeigt werden,
  • die Möglichkeiten dargestellt werden, wie den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten geholfen werden kann.

Dazu wird unter Teil II die Rechtslage dargestellt, während Teil III organisatorische Hinweise zum Vorgehen enthält.

Ziel dieser Handreichung ist es auch, den Erziehungsberechtigten gegenüber darzustellen, wozu das pädagogische Personal an den Berliner Schulen in Bezug auf das Thema dienstlich verpflichtet ist und welche Aufgaben nur auf freiwilliger Basis übernommen werden können.

Kostenübernahme bei Klassenfahrten von Schulhelfer_innen

Problemdarstellung: Wer trägt bei mehrtägigen Klassenfahrten die Kosten der Schulhelfer_innen (z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten).
Die Träger übernehmen nur die Mehrarbeitskosten.

Antwort v. 23.01.2018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Abt. Entwicklung der inklusiven Schule, Lernbegleitende Diagnostik, Qualifizierungsmaßnahmen, Evaluationsvorhaben (SenBJF II A 2.2):

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Jean-Krämer-Schule

Keine Angst vor Meinungsfreiheit: speakup!
Projekt an Jean-Krämer-Schule

Ein Schüler und eine Schülerin der Klasse 9F bei den Proben für die Dreharbeiten ihres Projektes.
Ein Schüler und eine Schülerin der Klasse 9F bei den Proben für die Dreharbeiten ihres Projektes. (Foto: DW/C. Springer)

 

 
Die Klasse 9F der Jean-Krämer-Schule in Wittenau widmete sich dem Thema Meinungsfreiheit, die in ihren Herkunftsländern nicht gesichert ist. (Foto: Mia Bavandi)

Berlin: Jean-Krämer-Schule |Das Erstellen eines Fragenkatalogs, Straßeninterviews, Videoproduktionen und reichlich Diskussionsstoff: Die Klasse 9F der integrierten Sekundarschule Jean-Krämer praktizierte das Recht der Menschen auf Meinungsfreiheit in der Medienwerkstatt.

„Was ist Meinungsfreiheit und was hat das mit mir zu tun?“ – Eine Frage, die sich in Demokratien lebende Menschen nicht allzu oft stellen, wenn die Meinungsfreiheit und –bildung, Pressefreiheit und der mögliche Zugang zu Informationen in Print-, audiovisuellen sowie sozialen Medien vorausgesetzt sind. Anders gestaltet sich das Leben in Diktaturen und anderen Teilen der Welt, wo Menschen „das Recht auf freie Meinungsäußerung“, wie es in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen lautet, versagt wird.

weitere Fachbriefe II

Fachbriefe für die Grundschule
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/fachbriefe-bln/fachbriefe-grundschule/

 

Fachbriefe für Oberschule

Deutsch
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/fachbriefe-bln/fachbriefe-deutsch/

 

Fremdsprachen
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/fachbriefe-bln/fachbriefe-fremdsprachen/fachbriefe-englisch/

 

Mathematik
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/fachbriefe-bln/fachbriefe-naturwissenschaften-ma/fachbriefe-mathematik/

 

Sport
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/fachbriefe-bln/fachbriefe-sport/

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Rahmenlehrpläne
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Fächerseiten
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/faecher/