Beamte
Der Beamte tritt Kraft Gesetzes mit Ablauf des Schuljahres in den Ruhestand, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das 65. Lebensjahr vollendet jemand am Tag vor seinem 65. Geburtstag.
Tarifbeschäftigte
Bei Tarifbeschäftigten ist es so, dass das Arbeitsverhältnis Kraft Tarifvertrages mit Ablauf des Schulhalbjahres endet, in dem der Tarifbeschäftigte seine Altersgrenze erreicht.
Die Regelaltersgrenze ist zum Geburtsjahrgang 1946 = 65
ab 1947 bis 1958 = Steigerung um jeweils 1 Monat / Jahrgang
ab 1959 bis 1964 = Steigerung um jeweils 2 Monate / Jahrgang
so dass ab Geburtsjahr 1964 die Regelaltersgrenze 67 Jahre ist.
Näheres und weitere Beispiele sind im Vermerk vom 17.10.2011 ersichtlich.