Problemdarstellung: Wer trägt bei mehrtägigen Klassenfahrten die Kosten der Schulhelfer_innen (z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten).
Die Träger übernehmen nur die Mehrarbeitskosten.
Antwort v. 23.01.2018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Abt. Entwicklung der inklusiven Schule, Lernbegleitende Diagnostik, Qualifizierungsmaßnahmen, Evaluationsvorhaben (SenBJF II A 2.2):
Es wurde eine telefonische Abfrage in allen Jugendämtern in Berlin durchgeführt, mit folgendem Ergebnis:Alle Jugendämter übernehmen die“ behinderungsbedingten Mehrkosten“ für Fahrtkosten und Unterkunft. Verpflegungskosten werden nicht übernommen.
Die Eltern des Schülers stellen vor Beginn der Klassenfahrt einen Antrag bei ihrem Sachbearbeiter im Jugendamt und belegen die entstehenden Kosten (Fahrtenleiter berechnet die anfallenden tatsächlichen Kosten). Anspruchsberechtigt sind nur Schüler und Schülerinnen, denen Stunden im Rahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe bewilligt wurden.