Für die Aufnahe in die Waldseeschule gilt ab sofrt ein neues Aufnahmeverfahren.
Dieses Dokument ist dauerhalt unter “Alle Formulare” abgelegt.
Für die Aufnahe in die Waldseeschule gilt ab sofrt ein neues Aufnahmeverfahren.
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Um Schülerinnen/Schüler für das Projekt Fuchsbau anmelden zu können sind der Ablaufplan und die Kriterien der Checkliste zu beachten.
Eine Auflistung von Kontaktdaten, wo und bei wem in Reinickendorf (und in Berlin) pädagogischer Rat und Hilfe eingeholt werden kann.
Diese Liste findet sich auch im Menü “SIBUZ”
Für alle Schulen stellt hier das SIBUZ das eigene institutionelle Schutzkonzept sowie die dazugehörigen Anlagen vor.
Die Schulen können dieses Schutzkonzept als Anregung für den eigenen schulinternen Prozess nutzen.
Ansprechpersonen zur Unterstützung sind:
Auf den Seiten der Senatsverwaltung finet sich die Handreichung (und Anlagen) zur Erarbeitung eines Kinder- und Jugendschutzkoneptes.
Mit der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 19/2023, wird die Inkraftsetzung der überarbeiteten Fachteile C des Rahmenlehrplans 1- 10 für die Fächer Deutsch und Mathematik ab dem Schuljahr 2024/2025 festgelegt.
Die überarbeite Fassung findet sich hier:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/rahmenlehrplaene/
Die Schuldatenverordnung mit Stand v. August 2023 gibt klare Vorgaben zum Umgang mit dem Schülerbogen.
Diese sind besonders im Übergang von der Grundschue zur Oberschule zu beachten.
Informationen und Termine zu Teilzeitanträgen, Umsetzungen, Beurlaubungen etc.
Informationsschreiben der Senatorin v. 3.11.2023 und Hinweisen zu Unterstützungsmaßnahmen
Beratungs- und Unterstützungsangebot OFEK
Materialien zu Feedbackgesprächen finden sich im Schulportal unter:
https://schulportal.berlin.de/Serviceangebote
Insider-Info Dokumente, Formulare, Zeugnisse\Formulare für allgemeinbildende Schulen\Feedback geben-Beispiele aus der Praxis.
Informationen zur Anerkennung der Qualifizierung von Lehrkräften, die ein Amt als Schulleitung anstreben.
Das SIBUZ bietet -auch im Schuljahr 2023/24 Fallberatungen zum Thema Kinderwohlgefährdungen an (zum Flyer).
Sie machen sich Sorgen um ein Kind?
Sie fragen sich, ob und wie Sie das Jugendamt informieren sollten?
Wir beraten ihren Einzelfall anonymisiert innerhalb einer kleinen Gruppe.
Anmeldungen bitte per Mail an:
Das Bildungsministeriums Nordrhein-Westfalen hat einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen des erstellt, der die Grundlage des gekürzten Leitfadens der Senatsverwaltung darstellt.
Die diesjährige berlinweite Schulleitertagung der Oberschulen am 9. Oktober hat als einen Themenschwerpunkt KI.
Ein Leitfaden zur Organisation des Schwimmunterrichts in Reinickendorf für das Schuljahr 2023/24
Leitfaden zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor :
https://www.berlin.de/sen/bjf/gefluechtete/leitfaden_zur_integration.pdf?ts=1682412132
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt eine gänzlich überarbeitete und mit vielen Praxisanteilen erweiterte Neufassung des bewährten Leitfadens zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor – aufgrund des gestiegenen Umfangs erstmalig ausschließlich für den schulischen Bereich. Ein wesentliches Ziel des Leitfadens ist die Etablierung von möglichst einheitlichen berlinweiten Verfahrensabläufen bei der Aufnahme und Beschulung Neuzugewanderter.
Mit der vorliegenden Neufassung wurden die Informationen zu Verfahrens- und Organisationsfragen weiterentwickelt und weitere Hinweise und Informationen zur Beschulung in Willkommensklassen und zum Übergang ins Regelsystem integriert. Ziel ist die Setzung verbindlicher Standards rund um die Beschulung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher, um so zur Qualitätssicherung beizutragen.
Der Leitfaden dient in erster Linie den Schulen und dem pädagogischen Personal sowie den regionalen Koordinierungsstellen, den regionalen Schulaufsichten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie der Schul- und Jugendämter in den Bezirken als Vorgabe, Orientierung und Nachschlagewerk bei allen Fragen rund um die Beschulung
neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher.
Um auch den Bedarf nach einem curricularen Rahmen zum Spracherwerb im Deutschen aufzugreifen, wird in Kürze analog zu anderen Themen des Rahmenlehrplans der „Orientierungs- und Handlungsrahmen für die allgemeinbildenden Schulen zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Berlin“ veröffentlicht.
Immer wieder wird das Thema “Urlaubsregelungen für ErzieherInnen” angesprochen und war auch Thema in der Teil-PV der ErzieherInnen.
Sie können hier die Grundsatzregelung einsehen.
Entscheidendes Kriterium sind die dienstlichen Belange!
Dabei sollten nicht Krankheit oder fehlende Personalausstattung angeführt werden, sondern strukturelle Bedingungen, organisatorische Notwendigkeiten oder inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte.
Unter Berücksichtigung dieser Regelungen wird dem Urlaubsgesetz gerecht entsprochen werden und gleichzeitig werden punktuell gehäufte Urlaubsanmeldungen vermieden.