Übergangsgespräche

Um den Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf einen guten Start an ihren Oberschulen zu ermöglichen, laden wir Sie herzlich zur jährlichen Konferenz der Übergänger:innen ein.

Auf diesem Treffen haben Grundschulen und Oberschulen die Gelegenheit, wichtige Informationen zu den Schülerinnen und Schülern auszutauschen.

Termin:

  • Datum: 19.06.2024
  • Uhrzeit: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ort (Achtung, veränderter Ort):

  • Thomas Mann Gymnasium (Aula)
  • Königshorster Str. 10
  • 13439 Berlin

Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  • für jeden Schüler/jede Schülerin mit Förderbedarf: Das ausgefüllte Übergabeprotokoll (dieser Mail angehängt)
  • Schweigepflichtentbindungen der Erziehungsberechtigten (für die Sozialarbeit, Psychologie an Schule und Schulpsychologinnen)
  • Optional: Informationen über Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf, die aber dennoch Schwierigkeiten beim Schulwechsel haben könnten

Teilnehmer:innen:

  • Schulleitungen
  • Sonderpädagog:innen
  • Lehrkräfte
  • Schulsozialarbeiter:innen (anknüpfend an den Domino Dialog vor der Pandemie)
  • Schulpsychologinnen und Psychologen an Schule


Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütte (RSD), Sabine Lawrenz (Sozialarbeiterin SIBUZ), Christiane Knoppe (Koordination Übergang SIBUZ), Viola Ristow (Ltg. SIBUZ)

PS: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir bitten daher darum, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen teilnehmen, die eng an den Schülerinnen und Schülern arbeiten, optimaler Weise ca. drei Kolleg:innen pro Schule.

Schulversäumnisanzeigen

Für Schulversäumnisanzeigen, die an den Bezirk gehen, ist ausschließlich nachfolgende E-Mailadresse zu nutzen: schulpflicht@reinickendorf.berlin.de.

Diese E-Mailadresse istso auch auf den Formularen hinterlegt.

Schulversäumnisanzeigen die noch an die alte Mailadresse des Schulamtes gehen, werden zukünftig nicht mehr bearbeitet.

 

Rat und Hilfe im Notfall

Eine Auflistung von Kontaktdaten, wo und bei wem in Reinickendorf (und in Berlin) pädagogischer Rat und Hilfe eingeholt werden kann.

Diese Liste findet sich auch im Menü “SIBUZ”

Institutionelles Schutzkonzept

Für alle Schulen stellt hier das SIBUZ das eigene institutionelle Schutzkonzept sowie die dazugehörigen Anlagen vor.

Die Schulen können dieses Schutzkonzept als Anregung für den eigenen schulinternen Prozess nutzen.

Ansprechpersonen zur Unterstützung sind:

  • Frau Lawrenz (sabine.lawrenz@senbjf.berlin.de) (Tel. 90249-3124)
  • Frau Haas (nicole.haas@senbjf.berlin.de) (Tel. 90249-3139)

 

Auf den Seiten der Senatsverwaltung finet sich die Handreichung (und Anlagen) zur Erarbeitung eines Kinder- und Jugendschutzkoneptes.

Schülerbogen

Die Schuldatenverordnung mit Stand v. August 2023 gibt klare Vorgaben zum Umgang mit dem Schülerbogen.

Diese sind besonders im Übergang von der Grundschue zur Oberschule zu beachten.

Schwimmunterricht

Ein Leitfaden zur Organisation des Schwimmunterrichts in Reinickendorf für das Schuljahr 2023/24

Leitfaden zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher

Leitfaden zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor :

https://www.berlin.de/sen/bjf/gefluechtete/leitfaden_zur_integration.pdf?ts=1682412132

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt eine gänzlich überarbeitete und mit vielen Praxisanteilen erweiterte Neufassung des bewährten Leitfadens zur Integration neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher in Schule vor – aufgrund des gestiegenen Umfangs erstmalig ausschließlich für den schulischen Bereich. Ein wesentliches Ziel des Leitfadens ist die Etablierung von möglichst einheitlichen berlinweiten Verfahrensabläufen bei der Aufnahme und Beschulung Neuzugewanderter.
Mit der vorliegenden Neufassung wurden die Informationen zu Verfahrens- und Organisationsfragen weiterentwickelt und weitere Hinweise und Informationen zur Beschulung in Willkommensklassen und zum Übergang ins Regelsystem integriert. Ziel ist die Setzung verbindlicher Standards rund um die Beschulung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher, um so zur Qualitätssicherung beizutragen.
Der Leitfaden dient in erster Linie den Schulen und dem pädagogischen Personal sowie den regionalen Koordinierungsstellen, den regionalen Schulaufsichten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie der Schul- und Jugendämter in den Bezirken als Vorgabe, Orientierung und Nachschlagewerk bei allen Fragen rund um die Beschulung
neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher.
Um auch den Bedarf nach einem curricularen Rahmen zum Spracherwerb im Deutschen aufzugreifen, wird in Kürze analog zu anderen Themen des Rahmenlehrplans der „Orientierungs- und Handlungsrahmen für die allgemeinbildenden Schulen zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Berlin“ veröffentlicht.

Urlaubsregelung für ErzieherInnen

Immer wieder wird das Thema “Urlaubsregelungen für ErzieherInnen” angesprochen und war auch Thema in der Teil-PV der ErzieherInnen.

Sie können hier die Grundsatzregelung einsehen.

Entscheidendes Kriterium sind die dienstlichen Belange!

Dabei sollten nicht Krankheit oder fehlende Personalausstattung angeführt werden, sondern strukturelle Bedingungen, organisatorische Notwendigkeiten oder inhaltlich-konzeptionelle Schwerpunkte.

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen wird dem Urlaubsgesetz gerecht entsprochen werden und gleichzeitig werden punktuell gehäufte Urlaubsanmeldungen  vermieden.

 

Personalstelle (Krank- und Gesundmeldungen)

Die Personalstelle bittet darum, dass Krank- und Gesundmeldungen in den Ferien per E-Mail erfolgen.
Hier ist darauf zu achten, dass in der Betreffzeile der

  • Nachname,
  • Vorname,
  • Personalnummer und
  • das Anliegen (z. B. Krankmeldung)

genannt werden um eine möglichst effiziente Bearbeitung zu ermöglichen. 
Diese Bezeichnung in der Betreffzeile bitten wir auch in anderen Angelegenheiten zu verwenden.