Ein Hinweisschreiben aus der Abteilung II C informiert über Anpassungen bei den Zeugnisbemerkungen, der Anlage 2 zur AV Zeugnisse.
Um etwaigen Mehraufwand zu vermeiden, können Schulen die bisherigen Zeugnisbemerkungen in diesem Schuljahr (2024/25) letztmalig verwenden.
Dirk Admin
Jobsharing bei Schulleitungen
Eine Information zum Pilotprojekt von Jobsharing für Schulleiterinnen und Schulleiter
Aktuelle Ferienregelungen
Betreuung am 10.05.2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt):
- Kolumbus Grundschule und Grundschule in den Rollbergen
Betreuung Weihnachtsferien und Brückentag nach Christi Himmelfahrt 2025:
- Grundschule am Tegelschen Ort und Till-Eulenspiegel-Grundschule
AV Schulbesuchspflicht
- neue AV Schulbesuchspflicht (Informationsschreiben)
… - AV Schulbesuchspflicht
- Erste Schulversäumnisanzeige
… - Folgeanzeige
Burka in der Schule
Das Tragen eines Gesichtsschleiers ist für Schülerinnen unzulässig.
Zu dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berliner Schule gehört die offene Kommunikation zwischen Lehrkräften und der Schülerschaft. Diese beruht dabei nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern ist auch auf
nonverbale Elemente wie Mimik, Gestik und die übrige sogenannte Körpersprache angewiesen. Trägt eine Schülerin einen Gesichtsschleier, ist eine nonverbale Kommunikation mit ihr nicht mehr möglich.
Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes sind die Schülerinnen und Schüler an die Vorgaben gebunden, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen sowie das Zusammenleben und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten. Dazu gehört wie oben dargelegt das Verbot, sein Gesicht zu verschleiern, so dass für dieses eine gesetzliche Grundlage besteht. Das in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen, welches zugleich einen umfassend zu verstehenden staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag beinhaltet, muss nicht grundsätzlich hinter die Religionsfreiheit zurücktreten.
Ferner wäre die Lehrkraft im Falle einer vollverschleierten Schülerin täglich und vor jeder einzelnen Schulstunde gezwungen, deren Identität festzustellen, da andernfalls Täuschungen in Bezug auf die für die mündliche Note
mitentscheidenden Unterrichtsbeiträge und bei der Anfertigung von Prüfungsarbeiten möglich wären. Ein solches Vorgehen läuft dem geordneten Ablauf des Unterrichts zuwider und könnte damit den Schulfrieden gefährden.
Übergangsgespräche
Um den Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf einen guten Start an ihren Oberschulen zu ermöglichen, laden wir Sie herzlich zur jährlichen Konferenz der Übergänger:innen ein.
Auf diesem Treffen haben Grundschulen und Oberschulen die Gelegenheit, wichtige Informationen zu den Schülerinnen und Schülern auszutauschen.
Termin:
| Ort (Achtung, veränderter Ort):
|
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- für jeden Schüler/jede Schülerin mit Förderbedarf: Das ausgefüllte Übergabeprotokoll (dieser Mail angehängt)
- Schweigepflichtentbindungen der Erziehungsberechtigten (für die Sozialarbeit, Psychologie an Schule und Schulpsychologinnen)
- Optional: Informationen über Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf, die aber dennoch Schwierigkeiten beim Schulwechsel haben könnten
Teilnehmer:innen:
- Schulleitungen
- Sonderpädagog:innen
- Lehrkräfte
- Schulsozialarbeiter:innen (anknüpfend an den Domino Dialog vor der Pandemie)
- Schulpsychologinnen und Psychologen an Schule
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütte (RSD), Sabine Lawrenz (Sozialarbeiterin SIBUZ), Christiane Knoppe (Koordination Übergang SIBUZ), Viola Ristow (Ltg. SIBUZ)
PS: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir bitten daher darum, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen teilnehmen, die eng an den Schülerinnen und Schülern arbeiten, optimaler Weise ca. drei Kolleg:innen pro Schule.
Inklusionsvereinbarung
Aktualisierte Handreichung für Führungskräfte zur Inklusionsvereinbarung
DV Sexuelle Belästigung
Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Schulbereich
Ferienregelung beim weiteren pädagogischen Personal
Gehäuft kommen Fragen zum Thema „Möglichkeit der Ferienregelung beim weiteren pädagogischen Personal“ bei den unterschiedlichsten Professionen auf.
Das Personalmanagements der Senatsschulverwaltung hat dazu folgende Informationen gegeben:
- Erzieher und Betreuer werden auch während der Ferien zwingend gebraucht, daher nein.
… - Pädagogische Unterrichtshilfen und Sprachlernassistenzen nehmen aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelungen grundsätzlich an der Ferienregelung teil.
… - Alle anderen Professionen können eine Ferienregelung vereinbaren, wenn dienstliche und vor allem organisatorische Angelegenheiten nicht entgegen stehen.
Hier ist insbesondere zu beachten, dass sich die tägliche Arbeitszeit durch die Ferienregelung vergrößert und auch diese größere Zeit durchgängig sinnvoll mit den obliegenden Dienstaufgaben füllbar sein muss. Hier in jedem Fall die Zustimmung der Schulleitung und der Schul-/Fachaufsicht erforderlich.
Notfall und Krise
Im Krisenfall bitte folgende Handlungsschritte beachten:
Informiert werden müssen umgehend per Telefon (ggf. sms mit der Bitte um sofortigen Rückruf):
- Referatsleitung, Herr Wasmuth (Tel. 0151 16250086)
- in Urlaubsabwesenheit die stellv. Referatsleitung, Frau Schiele (Tel. 0151 55171634)
…
- in Urlaubsabwesenheit die stellv. Referatsleitung, Frau Schiele (Tel. 0151 55171634)
- zuständige Schulaufsicht
- Frau Hendrischk-Seewald (Tel. 0151 16253517)
- Herr Stang (Tel. 0151 58832382)
…
- Krisen und Notfallteam des SIBUZ
- Frau Leithäuser
Tel: 030 / 90249-3138
Mobil: 0151 162 508 56
katrin.leithaeuser@senbjf.berlin.de
…
Frau Zwenzner
Tel: 030 / 90249-3139
Mobil: 0151 292 760 91
alexandra.zwenzner@senbjf.berlin.de
- Frau Leithäuser
Elternbriefe, Presseinformationen etc. müssen vor Herausgabe mit der Referatsleitung/der Schulaufsicht abgestimmt werden.
Die Referatsleitung wird die Hausleitung, den Abteilungsleiter und die Pressestelle informieren und ist Verbindungsstelle zwischen allen Beteiligten. Elternbriefe etc. werden von der Referatsleitung mit der Hausleitung abgestimmt, bevor die Freigabe an die Schulleitung erfolgt.
Weitere Hinweise finden Schulleitungen auch im Notfallordner!
Schulversäumnisanzeigen
Für Schulversäumnisanzeigen, die an den Bezirk gehen, ist ausschließlich nachfolgende E-Mailadresse zu nutzen: schulpflicht@reinickendorf.berlin.de.
Diese E-Mailadresse istso auch auf den Formularen hinterlegt.
Schulversäumnisanzeigen die noch an die alte Mailadresse des Schulamtes gehen, werden zukünftig nicht mehr bearbeitet.
Aufnahme Waldseeschule
Für die Aufnahe in die Waldseeschule gilt ab sofrt ein neues Aufnahmeverfahren.
Dieses Dokument ist dauerhalt unter “Alle Formulare” abgelegt.
Projekt Fuchsbau (Klasse “Füchse)
Um Schülerinnen/Schüler für das Projekt Fuchsbau anmelden zu können sind der Ablaufplan und die Kriterien der Checkliste zu beachten.
Rat und Hilfe im Notfall
Eine Auflistung von Kontaktdaten, wo und bei wem in Reinickendorf (und in Berlin) pädagogischer Rat und Hilfe eingeholt werden kann.
Diese Liste findet sich auch im Menü “SIBUZ”
Institutionelles Schutzkonzept
Für alle Schulen stellt hier das SIBUZ das eigene institutionelle Schutzkonzept sowie die dazugehörigen Anlagen vor.
Die Schulen können dieses Schutzkonzept als Anregung für den eigenen schulinternen Prozess nutzen.
Ansprechpersonen zur Unterstützung sind:
- Frau Lawrenz (sabine.lawrenz@senbjf.berlin.de) (Tel. 90249-3124)
- Frau Haas (nicole.haas@senbjf.berlin.de) (Tel. 90249-3139)
Auf den Seiten der Senatsverwaltung finet sich die Handreichung (und Anlagen) zur Erarbeitung eines Kinder- und Jugendschutzkoneptes.