Eine digitale Pinnwand, auf welcher sich wichtige Ansprechpersonen, Adressen und andere Hinweise zum Thema Kinderschutz und der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendamt in Reinickendorf finden.
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Übergang nach Klasse 7
Folgende Formulare müssen für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von den Schulen auf jeden Fall ausgefüllt werden:
- Förderprognose zum Übergang in die Klasse 7 (190er Bogen)
- Hinweise über die bisherige sonderpädgogische Förderung (160er Bogen)
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Beide Bögen müssen zusätzlich per E-Mail gesendet werden an: dirk.wasmuth@senbjf.berlin.de
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Weitere Formulare für Eltern:
- Elterninformation zum Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Jahrgangsstufe 7)
- Begleitblatt zum Anmeldebogen (Word-Datei)
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Formular für die aufnehmende (Ober-)Schule:
- Allgemeine Hinweise zur Aufnahme von sonderpädagogisch zu fördernden Schülerinnen und Schülern (Word-Datei)
Die Elterninformation soll allen Eltern ausgehändigt werden, deren Kinder einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf habenund nach Klasse 7 übergehen.
Darüber hinaus muss jetzt neu neben der Förderprognose auch die Anlage 15 (Schul 190 c) mit dem Zeugnis ausgegeben werden. Die Erziehungsberechtigten müssen zur Anmeldung an der Oberschule den Bescheid des sonderpädagogischen Förderbedarfs vorzeigen, insofern sollte auch eine Kopie des Bescheides ebenfalls ausgehändigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass auch Zweit- und Drittwünsche angegeben werden.
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Für die Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen Geistige Entwicklung und Lernen gibt es in Anlage 7 (Schul 190) eine Förderprognose ohne Notendurchschnitt. Noten sollen soweit es möglich ist eingetragen werden, jedoch wird keine Durchschnittsnote berechnet. Statt der Noten können für einzelne Fächer Striche oder “n.e.” eingetragen werden. Bei einer verbalen Beurteilung müssen dennoch alle anderen Felder ausgefüllt werden.
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Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung müssen wie alle anderen Kinder durch die Erziehungsberechtigten während des Anmeldezeitraums an ihrer Erstwunschschule angemeldet werden.
Aufnahme/Übergang von Schüler:innen in der Sek. I
In Zusammenarbeit mit dem Schulamt habe ich aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Schuljahr schriftlich zusammengestellt, wie die Schulplatzvergabe in Reinickendorf ablaufen sollte.
Insbesondere geht es darum, Verantwortlichkeiten klarzustellen sowie Doppelanmeldung von SuS zu vermeiden.
Die Übersicht hilft hoffentlich, ein wenig Klarheit in die Prozessabläufe zu bringen.
B.Tyedmers (12 I 4)
Dienstvereinbarungen / Nutzungsvereinbarungen
Für den Bezirk Reinickendorf wurden mit den Beschäftigtengremien folgende Dienstvereinbarungen / Nutzungsveinbarungen geschlossen:
(download der Word-Datei funktioniert i.d.R. NICHT mit Internetexplorer)
- Dienstvereinbarung zur Nutzung von Kommunikations- und Informationstechnik durch Personal der allgemeinbildenden Schulen der Region Reinickendorf (DV IT-Nutzung Region 12) (Word-Datei)
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- Nutzungsvereinbarung und Information zur Datenverarbeitung für schulische Beschäftigte (pdf-Datei)
LIV
- Änderungsmitteilungen
Excel-Datei für Änderungsmitteilungen an die Außenstelle (Download funkioniert NICHT mit Internet-Explorer)
… - Handreichung für Schulleitungen zur Nutzung von LiV
… - Verantwortlichkeiten
Wer für welche LIV-Eintragungen verantwortlich ist:
– Verantwortlichkeiten
– Schaubild
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- Kennwörter
Neue Kennwörter und/oder Zugänge müssen über den Dienststellenleiter oder die Verwaltungsleitung beantragt werden.
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Klassenstatistik
Die Klassenstatistik wird online unter https://www.bildungsstatistik.berlin.de gepflegt und muss kontinuierlich aktuell gehalten werden.
Hubertusstock 2019
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Jean-Krämer-Schule
Keine Angst vor Meinungsfreiheit: speakup!
Projekt an Jean-Krämer-Schule
Berlin: Jean-Krämer-Schule |Das Erstellen eines Fragenkatalogs, Straßeninterviews, Videoproduktionen und reichlich Diskussionsstoff: Die Klasse 9F der integrierten Sekundarschule Jean-Krämer praktizierte das Recht der Menschen auf Meinungsfreiheit in der Medienwerkstatt.
„Was ist Meinungsfreiheit und was hat das mit mir zu tun?“ – Eine Frage, die sich in Demokratien lebende Menschen nicht allzu oft stellen, wenn die Meinungsfreiheit und –bildung, Pressefreiheit und der mögliche Zugang zu Informationen in Print-, audiovisuellen sowie sozialen Medien vorausgesetzt sind. Anders gestaltet sich das Leben in Diktaturen und anderen Teilen der Welt, wo Menschen „das Recht auf freie Meinungsäußerung“, wie es in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen lautet, versagt wird.