Übergang nach Klasse 7

Folgende Formulare müssen für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von den Schulen auf jeden Fall ausgefüllt werden:

Weitere Formulare für Eltern:

  • Elterninformation zum Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Jahrgangsstufe 7)
  • Begleitblatt zum Anmeldebogen (Word-Datei)

Formular für die aufnehmende (Ober-)Schule:

  • Allgemeine Hinweise zur Aufnahme von sonderpädagogisch zu fördernden Schülerinnen und Schülern (Word-Datei)

 

Die Elterninformation soll allen Eltern ausgehändigt werden, deren Kinder einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf habenund nach Klasse 7 übergehen.

Darüber hinaus muss jetzt neu neben der Förderprognose auch die Anlage 15 (Schul 190 c) mit dem Zeugnis ausgegeben werden. Die Erziehungsberechtigten müssen zur Anmeldung an der Oberschule den Bescheid des sonderpädagogischen Förderbedarfs vorzeigen, insofern sollte auch eine Kopie des Bescheides ebenfalls ausgehändigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass auch Zweit- und Drittwünsche angegeben werden.

Für die Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen Geistige Entwicklung und Lernen gibt es in Anlage 7 (Schul 190) eine Förderprognose ohne Notendurchschnitt. Noten sollen soweit es möglich ist eingetragen werden, jedoch wird keine Durchschnittsnote berechnet. Statt der Noten können für einzelne Fächer Striche oder “n.e.” eingetragen werden. Bei einer verbalen Beurteilung müssen dennoch alle anderen Felder ausgefüllt werden.

Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung müssen wie alle anderen Kinder durch die Erziehungsberechtigten während des Anmeldezeitraums an ihrer Erstwunschschule angemeldet werden.