Müssen die Namen bei Geschlechtsänderung auch rückwirkend auf allen (Grundschul-) Zeugnissen geändert werden?
Eine Anwort finden Sie hier.
Müssen die Namen bei Geschlechtsänderung auch rückwirkend auf allen (Grundschul-) Zeugnissen geändert werden?
Eine Anwort finden Sie hier.
Informationsschreiben der Abtl. II an die Schulen, zur Anpassung des Amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung.
Das im Informationsschreiben genannte amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.rechtschreibrat.com/DOX/RfdR_Amtliches-Regelwerk_2024.pdf
Im Rahmen der Tagung zur Suizidprävention an Schulen haben wir eine Befragung durchgeführt, um einen Einblick in die aktuelle Situation an den Schulen zu erhalten.
Ziel war es, herauszufinden, inwieweit das Thema nach der Tagung mehr Aufmerksamkeit erhalten hat, ob organisatorische Veränderungen vorgenommen wurden und welche Unterstützung noch benötigt wird.
Die Rückmeldungen zeigen, dass das Thema an vielen Schulen präsenter geworden ist, gleichzeitig aber weiterhin Bedarf an gezielten Maßnahmen und struktureller Unterstützung besteht.
1. Aufmerksamkeit für das Thema Suizidalität nach der Tagung
2. Organisatorische Veränderungen an der Schule
3. Einblick der Erziehungsberechtigten in Suizidprävention & Krisenteam
4. Reaktionen oder Feedback von Schüler:innen
5. Zukünftige Entwicklung & benötigte Unterstützung
Hinweise zu religiösen Fragen im Schulalltag.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) sowie das Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurden erlassen.
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf haben i.d.R. dadurch auch einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
Lehrkräfte sollten prüfen, ob dieser auch beantragt und ihm entsprochen wurde.
Der SIBUZ-Infobbrief Nr. 25 zum Thema Schulmediation ist veröffentlicht.
Leseförderung durch Leseflüssigkeitstraining – Handreichung Berliner Leseband
Die Handreichung bietet Hinweise zur organisatorischen sowie inhaltlichen Umsetzung des Berliner Lesebands an der Schule und stellt empfehlenswerte Materialien und abwechslungsreiche Methoden vor, um den Leselernprozess unserer Schülerinnen und Schüler zu erleichtern und motivierend zu unterstützen.
Fachbriefe inklusive Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/emotionale-soziale-entwicklung/
Sie finden Fachbriefe u.a.zu den Themen:
Es ist nun eine Handreichung „Feedback- Lernprozessbegleitende Gespräche für die Grundschule/ Primarstufe nach §3 Absatz 8 Grundschulverordnung – GsVO“ (Feedbackgespräche) veröffentlicht.
Die Handreichung finden Sie hier oder auf dem Server der Senatsverwaltung:
Die dazugehörigen Materialien werden zeitnah auf dem Schulportal freigeschaltet. Den Link dafür finden Sie in der Handreichung.
Bitte beachten Sie unter dem Widget “Termine” auf der Linken Seite, die Termine für die Dienstbesprechungen der Koordinierenden.