Handreichung Berliner Leseband

Leseförderung durch Leseflüssigkeitstraining – Handreichung Berliner Leseband

Die Handreichung bietet Hinweise zur organisatorischen sowie inhaltlichen Umsetzung des Berliner Lesebands an der Schule und stellt empfehlenswerte Materialien und abwechslungsreiche Methoden vor, um den Leselernprozess unserer Schülerinnen und Schüler zu erleichtern und motivierend zu unterstützen.

Fachbriefe Inklusive Schule

Fachbriefe inklusive Schule der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/emotionale-soziale-entwicklung/

 

Sie finden Fachbriefe u.a.zu den Themen:

  • Überblick über Förder- und Unterstützungsangebote
  • Angebote innerhalb der Lerngruppe
  • Temporäre Lerngruppen
  • Temporäre Lerngruppen in Kooperation mit dem bezirklichen Jugendamt („TLG plus“)
  • Sonderpädagogische Kleinklassen
  • Nachsorgeklassen für psychisch kranke Schülerinnen und Schüler
  • Besondere individuelle Unterstützung

 

Handreichung Feedbackgespräche

Es ist nun eine Handreichung „Feedback- Lernprozessbegleitende Gespräche für die Grundschule/ Primarstufe nach §3 Absatz 8 Grundschulverordnung – GsVO“ (Feedbackgespräche) veröffentlicht.

Die Handreichung finden Sie hier oder auf dem Server der Senatsverwaltung:

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/feedbackgespraeche.pdf?ts=1724657597

Die dazugehörigen Materialien werden zeitnah auf dem Schulportal freigeschaltet. Den Link dafür finden Sie in der Handreichung.

 

Termine

Bitte beachten Sie unter dem Widget “Termine” auf der Linken Seite, die Termine für die Dienstbesprechungen der Koordinierenden.

Zeugnisvermerke

Ein Hinweisschreiben aus der Abteilung II C informiert über Anpassungen bei den Zeugnisbemerkungen, der Anlage 2 zur AV Zeugnisse.
Um etwaigen Mehraufwand zu vermeiden, können Schulen die bisherigen Zeugnisbemerkungen in diesem Schuljahr (2024/25) letztmalig verwenden.

Aktuelle Ferienregelungen

Betreuung am 10.05.2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt):

  • Kolumbus Grundschule und Grundschule in den Rollbergen

 

Betreuung Weihnachtsferien und  Brückentag nach Christi Himmelfahrt 2025:

  • Grundschule am Tegelschen Ort und Till-Eulenspiegel-Grundschule

Burka in der Schule

Das Tragen eines Gesichtsschleiers ist für Schülerinnen unzulässig.

Zu dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berliner Schule gehört die offene Kommunikation zwischen Lehrkräften und der Schülerschaft. Diese beruht dabei nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern ist auch auf

nonverbale Elemente wie Mimik, Gestik und die übrige sogenannte Körpersprache angewiesen. Trägt eine Schülerin einen Gesichtsschleier, ist eine nonverbale Kommunikation mit ihr nicht mehr möglich.

Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes sind die Schülerinnen und Schüler an die Vorgaben gebunden, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen sowie das Zusammenleben und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten. Dazu gehört wie oben dargelegt das Verbot, sein Gesicht zu verschleiern, so dass für dieses eine gesetzliche Grundlage besteht. Das in Art. 7 Abs. 1 GG verankerte staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen, welches zugleich einen umfassend zu verstehenden staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag beinhaltet, muss nicht grundsätzlich hinter die Religionsfreiheit zurücktreten.

Ferner wäre die Lehrkraft im Falle einer vollverschleierten Schülerin täglich und vor jeder einzelnen Schulstunde gezwungen, deren Identität festzustellen, da andernfalls Täuschungen in Bezug auf die für die mündliche Note

mitentscheidenden Unterrichtsbeiträge und bei der Anfertigung von Prüfungsarbeiten möglich wären. Ein solches Vorgehen läuft dem geordneten Ablauf des Unterrichts zuwider und könnte damit den Schulfrieden gefährden.