Neue DV mittelbare pädagogische Arbeit

Frau Senatorin Busse hat mit dem Personalrat die weiterentwickelte Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern in der Primarstufe unterzeichnet. Die Dienstvereinbarung wurde zuvor in einer multiprofessionell zusammengesetzten Arbeitsgruppe weiterentwickelt. Die bedeutsamste Änderung ist die, dass Dienstbesprechungen künftig nicht mehr in der Liste der Tätigkeiten, die zu denen der mittelbaren pädagogischen Arbeit gehören, aufgelistet sind. Damit steht für die weiteren genannten Aufgaben mehr Zeit zur Verfügung. Es sind noch weitere erfahrungsbasierte Änderungsvorschläge aus der schulischen Praxis aufgenommen worden. Zudem hat man sich auf eine erneute Evaluation der Dienstvereinbarung in zwei Jahren verständigt. Auch wenn nicht alle Erwartungen erfüllt wurden, so wird sichtbar, dass die Weiterentwicklung der DV ein wichtiges Anliegen der Senatorin und des Personalrats ist.
Die Dienstvereinbarung gilt nur für die Schulen, die die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung in der Primarstufe mit Landespersonal durchführen. Die DV gilt nicht für die Träger der freien Jugendhilfe.