Lernmittelbefreiung

Informationen zum Umgang mit „LmB“ in der Statistik.

Für 2018/19 wird für die Zumessung Sprachförderung mit der LMB-Quote aus 2017/18 gerechnet. Damit gibt es die geforderte Planungssicherheit für Schulen und Schulaufsicht.

„Ausreißer-Schulen“ werden gesondert behandelt.
Auch die „Inkluions-Quartile werden mit den Daten aus 2017/18 berechnet.

In der IST-Statistik 2018/19 ändert sich nichts, da die Veränderung im Schulgesetz mit der zu verändernden Schuldatenverordnung erst in 2019 greift, obwohl die Lernmittel VO ab 1.8.2018 verändert werden soll. Es wird für die Statistik das Merkmal noch einmal abgefragt, es findet aber keine Verwendung bei den Lernmitteln.

Für 2019/20 werden wir für die Zumessung Sprachförderung mit der LMB-Quote aus 2018/19rechnen.

 

In der IST-Statistik 2019/20läuft es dann auf den Berlin-Pass hinaus, als Ersatz für das Merkmal Lmb. Meinen Vermerk dazu hat StS abgezeichnet. Das hängt dann aber noch an unseren Verhandlungen zur Schuldatenverordnung, danachstellen wir auch die Berechnung der Sprachförderung um.