Hinweise zur Rechnungslegung (Eureka)

Sie arbeiten sehr erfolgreich an der Umsetzung des Aktionsprogrammes „Stark trotz Corona“, indem Sie gemeinsam mit den Förderkräften die entsprechenden Maßnahmen zur Aufholung der Lernrückstände bei den Kindern und Jugendlichen durchführen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen, Ihrem Team und allen Beteiligten sehr herzlich bedanken!

Die Verwaltung des Schulbudgets sowie die Abwicklung der notwendigen kaufmännischen Prozesse erfolgt über Eureka. Um Sie hierbei weiterhin zu unterstützen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal einige Hinweise zum Punkt „Abrechnung der Leistungserbringer“ geben. Ziel ist es, diesen Vorgang möglichst ohne Verzögerungen durchzuführen und Sie dadurch vor allem hinsichtlich des Arbeits- und Zeitaufwandes zu entlasten.

  • Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Rechnungen alle Angaben enthalten, die für die Rechnungsprüfung notwendig sind. Ein Rechnungsmuster ist in Eureka unter Hilfe / Dokumente / Anlage 13 zu finden.

Notwendige Angaben auf Rechnungen:

    • Steuer-ID bzw. Steuer-Nr. (zwingend)
    • Umsatzsteuer-Nummer (wenn vorhanden)
    • Rechnungs-Nummer
    • des Honorarvertrages
    • Maßnahmepunkt aus dem Programm „Stark trotz Corona“
    • Leistungszeitraum
    • Stundensatz (mit Bezug auf 45 min oder 60 min)
    • Anzahl der abgerechneten Stunden (mit Verweis auf 45 min oder 60 min)
    • Name der Fachkraft / der Fachkräfte (Leistungserbringer)Notwendige
  • Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die Namen der Leistungserbringer/innen in jedem Fall auf der Rechnung Auch wenn mit einem Vertrag (mit einem Träger) nur die Qualifikation vereinbart ist – weil es ggf. zum Austausch von Fachkräften kommen muss – ist zum Zeitpunkt der Rechnungslegung bekannt, wer die Leistung erbracht hat. Gemäß LHO und veröffentlichter Preisliste (in Abhängigkeit von der Qualifikation) kann es sein, dass die Rechnung niedriger ausfällt, wenn Personen mit niedrigerer Qualifikation als im Vertrag vereinbart, die Leistung erbracht haben.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Vorbereitungszeit seitens der Leistungserbringer bereits mit dem Stundensatz abgegolten ist und nicht zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. auf die tatsächliche Förderzeit aufgeschlagen werden darf.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Corinna Kirchner
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
II StC 2 – Geschäftsstelle „Stark trotz Corona“