Die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie hat eine “Handreichung Medikamentengabe” veröffentlicht.
Mit dieser Handreichung sollen
- den Schulleitungen und den Beschäftigten der rechtliche Rahmen aufgezeigt werden,
- die Möglichkeiten dargestellt werden, wie den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten geholfen werden kann.
Dazu wird unter Teil II die Rechtslage dargestellt, während Teil III organisatorische Hinweise zum Vorgehen enthält.
Ziel dieser Handreichung ist es auch, den Erziehungsberechtigten gegenüber darzustellen, wozu das pädagogische Personal an den Berliner Schulen in Bezug auf das Thema dienstlich verpflichtet ist und welche Aufgaben nur auf freiwilliger Basis übernommen werden können.