Freiplätze bei Schülerfahrten

Immer wieder kommt es zu Nachfragen bzgl.der sog. „Freiplätze bei Schülerfahrten.

Hierzu folgende Informationen:

Die aktuelle AV Veranstaltungen ist in der Überarbeitung. Eine neue AV soll wahrscheinlich 02/2026 in Kraft treten.

In der neuen AV wird es die Freiplatzregelung nicht mehr geben, da die meisten gewährten Freiplätze Kostenumlagen auf die anderen Mitreisenden sind.

Bsp: Reiseveranstalter gestaltet 2 Angebote für eine Schülerfahrt mit 30 Reisenden –

  1. Variante: alle 30 bezahlen 200,00 Euro –
  2. Variante zur gleichen Fahrt: 30 Personen fahren – 28 bezahlen und 2 FP –  Kosten für die 28 = 250,00 Euro

Hier ist die Kostenumlage eindeutig.

Dieser Vorgang ist steuerrechtlich ein geldwerter Vorteil, der dem Dienstherrn/Arbeitgeber gegenüber anzeigepflichtig ist. Darüber hinaus liegt hier auch ein Verstoß gegen die VV Belohnungen und Geschenke Nr. 1f vor, da der geldwerte Vorteil eines Freiplatzes den Höchstbetrag für Geschenke weit überschreitet.

Nach Rücksprache mit vielen Reiseveranstaltern verhält es sich auch bei den Angeboten wo jeder 11. oder 16. ein Freiplatz ist so, dass die Kosten im Rahmen einer Mischkalkulation auf die anderen Reisenden umgelegt werden.

Da allerdings bereits jetzt schon viele Fahrten bei Reiseveranstaltern mit Mischkalkulationen abgeschlossen wurden, werden diese in 2025 noch „akzeptiert“.

Die Schulaufsicht Reinickendorf rät aber bereits für 2025 grundsätzlich davon ab, für Fahrten, die noch nicht finalisiert sind, auf Freiplätze für LK zurückzugreifen. Die gesetzlichen Verstöße (s.o.) sind zu offensichtlich und könnten zu Problemen führen, die es zu vermeiden gilt.