Entsorgung von Gefahrenstoffen in Schulen

I.

Die Verantwortung über die Lagerung und Entsorgung ebenso wie die Beschaffung, liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Die fachgerechte Beauftragung für die Gefahrstoffentsorgung ist durch die Schulen sicherzustellen.

Der Schulträger hat für die Entsorgung der Chemikalien keine eigenen finanziellen Mittel.
Im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung der Haushaltsmittel (Schulbudget/Titel 52509 Lehr- und Lernmittel) wurde diese Aufgabe an die Schulen übertragen.
Die Übertragung der Mittel an die Schulen und die von dort stattfindende Beauftragung erscheint dem Schulträger zweckmäßig, da die einzelne Schule schon beim Beschaffungsvorgang die spätere Entsorgung “mitdenken” kann/muss.

 

II.

Die Unfallkasse Berlin hat auf ihrer Homepage Informationen für Schulen zur sicheren Entsorgung von Gefahrstoffen und Gefahrstoffresten veröffentlicht. Dabei wird auch auf die sichere und fachgerechte Entsorgung von ggf. noch vorhanden Pikrinsäure-Beständen eingegangen.

https://www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/schulen/fachthemen/entsorgung-von-gefahrstoffen-an-schulen

 

Masernschutzimpfung

Unter dem u.g. Link finden Sie die Informationen für Schulen und Formulare für die Meldung ans Gesundheitsamt zum Nachweis der Masernschutzimpfungen.

Im Schreiben vom 04.03.2020 von Herrn Duveneck sind die Verfahrensabläufe auch dargestellt.

https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php


Das Gesundheitsamt Reinickendorf hat Informationen zur Maserschutzimpfungen zusammengestellt und veröffentlicht.
Sie finden am Ende dieser Seite auch einen Link zum Download einer Excel-Tabelle.

Diese Excel-Tabelle füllen die Schulleitungen mit den Angaben der ungeimpften Personen und sende diese nach Vervollständigung an das Gesundheitsamt (gesundheitsamt@reinickendorf.berlin.de­).

https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/hygiene-umweltmedizin-und-infektionsschutz/artikel.1153090.php

Das Berliner Indikatorenmodell

Das Berliner Indikatorenmodell erhebt, verarbeitet, analysiert und evaluiert von den Schulen erzeugte Daten aus Geschäftsprozessen und Bildungsstatistik, um datenbasierte Informationen in hoch verdichteter Weise den Schulleitungen und Schulaufsichten bereitzustellen sowie Fragen zu Entwicklungen (Trend) und fairen Vergleichen zu generieren. Berlin konzentriert sich dabei auf jeweils sechs schulformspezifische Indikatoren (siehe Rückseite), die für die Schulentwicklung als relevant angesehen werden und in denen die eigenverantwortliche Schule Entscheidungskompetenzen besitzt.

  1. Indikatoren
  2. Kontextmerkmale
  3. Potential

 

Beschreibung Berliner Indikatorenmodell als pdf

Einstellungen

Sie finden hier ich eine Übersicht über die jeweils erforderlichen Unterlagen der verschiedenen Einstellungsvorgänge.

Folgende Unterlagen sind bei Einstellungsvorgängen erforderlich (nicht PKB!)

Immer erforderlich sind:

Ausnahme:
Bei der Verlängerung von angestellten Lehrkräften über das 65. Lebensjahr hinaus ist nur ein Laufzettel erforderlich.

 

Zusätzlich erforderlich sind bei

A) Laufbahnbewerbern, deren Unterlagen nicht in der Zentralen Bewerbungsstelle vorliegen

    • Zeugnisse Erstes und Zweites Staatsexamen

B) Quereinsteigern mit Mangelfach:

    • Abschlusszeugnis(se)

C) Quereinsteigern ohne Mangelfach:

    • vorher Entscheidung über Einstellung von I B 1.2 (Herrn Schulz) einholen
    • ausführliche Begründung, warum dieser Bewerber eingestellt werden soll
    • Bewerbung
    • Abschlusszeugnis(se)
    • Studienunterlagen
    • Erklärung über bereits absolvierte Zeiten des Vorbereitungsdienstes
    • Anlage zur Bewerbung für den Quereinstieg in den Berliner Schuldienst

D) Wechsel LAA in BbVd:

    • Bewerbung
    • Erklärung über bereits absolvierte Zeiten des Vorbereitungsdienstes

E) Seiteneinsteigern (LovL):

    • ausführliche Begründung, warum dieser Bewerber eingestellt werden soll
    • Abschlusszeugnis(se) oder Immatrikulationsbescheinigung

F) Masterstudenten:

    • Immatrikulationsbescheinigung

G) Pensionären/Ruheständlern (befristet nach Eintritt in den Ruhestand):

    • Zeugnisse Erstes und Zweites Staatsexamen

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