Entsorgung von Gefahrenstoffen in Schulen

I.

Die Verantwortung über die Lagerung und Entsorgung ebenso wie die Beschaffung, liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Die fachgerechte Beauftragung für die Gefahrstoffentsorgung ist durch die Schulen sicherzustellen.

Der Schulträger hat für die Entsorgung der Chemikalien keine eigenen finanziellen Mittel.
Im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung der Haushaltsmittel (Schulbudget/Titel 52509 Lehr- und Lernmittel) wurde diese Aufgabe an die Schulen übertragen.
Die Übertragung der Mittel an die Schulen und die von dort stattfindende Beauftragung erscheint dem Schulträger zweckmäßig, da die einzelne Schule schon beim Beschaffungsvorgang die spätere Entsorgung “mitdenken” kann/muss.

 

II.

Die Unfallkasse Berlin hat auf ihrer Homepage Informationen für Schulen zur sicheren Entsorgung von Gefahrstoffen und Gefahrstoffresten veröffentlicht. Dabei wird auch auf die sichere und fachgerechte Entsorgung von ggf. noch vorhanden Pikrinsäure-Beständen eingegangen.

https://www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/schulen/fachthemen/entsorgung-von-gefahrstoffen-an-schulen

 

Masernschutzimpfung

Unter dem u.g. Link finden Sie die Informationen für Schulen und Formulare für die Meldung ans Gesundheitsamt zum Nachweis der Masernschutzimpfungen.

Im Schreiben vom 04.03.2020 von Herrn Duveneck sind die Verfahrensabläufe auch dargestellt.

https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php


Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Meldung zum fehlenden Masernschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn hierzu Kenntnisse vorliegen und in keiner Weise als Kann-Regelung ausgelegt werden darf.

Die Sekretariate sind auf die Vorschrift einer sofortige Meldepflicht hinzuweisen. 

Ein Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zu Ordnungsanzeigen führen.

  • Diagramm Meldewesen bei Masern
  • Excel-Datei zur Übermittlung an das Gesundheitsamt Reinickendorf

 

Das Berliner Indikatorenmodell

Das Berliner Indikatorenmodell erhebt, verarbeitet, analysiert und evaluiert von den Schulen erzeugte Daten aus Geschäftsprozessen und Bildungsstatistik, um datenbasierte Informationen in hoch verdichteter Weise den Schulleitungen und Schulaufsichten bereitzustellen sowie Fragen zu Entwicklungen (Trend) und fairen Vergleichen zu generieren. Berlin konzentriert sich dabei auf jeweils sechs schulformspezifische Indikatoren (siehe Rückseite), die für die Schulentwicklung als relevant angesehen werden und in denen die eigenverantwortliche Schule Entscheidungskompetenzen besitzt.

  1. Indikatoren
  2. Kontextmerkmale
  3. Potential

 

Beschreibung Berliner Indikatorenmodell als pdf

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