Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) sowie das Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurden erlassen.
AKTUELLES
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf haben i.d.R. dadurch auch einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
Lehrkräfte sollten prüfen, ob dieser auch beantragt und ihm entsprochen wurde.
Schulmediation
Der SIBUZ-Infobbrief Nr. 25 zum Thema Schulmediation ist veröffentlicht.
Handreichung Berliner Leseband
Leseförderung durch Leseflüssigkeitstraining – Handreichung Berliner Leseband
Die Handreichung bietet Hinweise zur organisatorischen sowie inhaltlichen Umsetzung des Berliner Lesebands an der Schule und stellt empfehlenswerte Materialien und abwechslungsreiche Methoden vor, um den Leselernprozess unserer Schülerinnen und Schüler zu erleichtern und motivierend zu unterstützen.
Freiplätze bei Schülerfahrten
Immer wieder kommt es zu Nachfragen bzgl.der sog. „Freiplätze bei Schülerfahrten.
Hierzu folgende Informationen:
Die aktuelle AV Veranstaltungen ist in der Überarbeitung. Eine neue AV soll wahrscheinlich 02/2026 in Kraft treten.
In der neuen AV wird es die Freiplatzregelung nicht mehr geben, da die meisten gewährten Freiplätze Kostenumlagen auf die anderen Mitreisenden sind.
Bsp: Reiseveranstalter gestaltet 2 Angebote für eine Schülerfahrt mit 30 Reisenden –
- Variante: alle 30 bezahlen 200,00 Euro –
- Variante zur gleichen Fahrt: 30 Personen fahren – 28 bezahlen und 2 FP – Kosten für die 28 = 250,00 Euro
Hier ist die Kostenumlage eindeutig.
Dieser Vorgang ist steuerrechtlich ein geldwerter Vorteil, der dem Dienstherrn/Arbeitgeber gegenüber anzeigepflichtig ist. Darüber hinaus liegt hier auch ein Verstoß gegen die VV Belohnungen und Geschenke Nr. 1f vor, da der geldwerte Vorteil eines Freiplatzes den Höchstbetrag für Geschenke weit überschreitet.
Nach Rücksprache mit vielen Reiseveranstaltern verhält es sich auch bei den Angeboten wo jeder 11. oder 16. ein Freiplatz ist so, dass die Kosten im Rahmen einer Mischkalkulation auf die anderen Reisenden umgelegt werden.
Da allerdings bereits jetzt schon viele Fahrten bei Reiseveranstaltern mit Mischkalkulationen abgeschlossen wurden, werden diese in 2025 noch „akzeptiert“.
Die Schulaufsicht Reinickendorf rät aber bereits für 2025 grundsätzlich davon ab, für Fahrten, die noch nicht finalisiert sind, auf Freiplätze für LK zurückzugreifen. Die gesetzlichen Verstöße (s.o.) sind zu offensichtlich und könnten zu Problemen führen, die es zu vermeiden gilt.
Canabis
Der neue SIBUZ Infobrief Nummer 21 befasst sich mit der Thematik Cannabis.
SIBUZ Angebote 2024/25
Für das Schuljahr 2024/25 bietet das SIBUZ verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote an.
Handreichung Feedbackgespräche
Es ist nun eine Handreichung „Feedback- Lernprozessbegleitende Gespräche für die Grundschule/ Primarstufe nach §3 Absatz 8 Grundschulverordnung – GsVO“ (Feedbackgespräche) veröffentlicht.
Die Handreichung finden Sie hier oder auf dem Server der Senatsverwaltung:
Die dazugehörigen Materialien werden zeitnah auf dem Schulportal freigeschaltet. Den Link dafür finden Sie in der Handreichung.
Zeugnisvermerke
Ein Hinweisschreiben aus der Abteilung II C informiert über Anpassungen bei den Zeugnisbemerkungen, der Anlage 2 zur AV Zeugnisse.
Um etwaigen Mehraufwand zu vermeiden, können Schulen die bisherigen Zeugnisbemerkungen in diesem Schuljahr (2024/25) letztmalig verwenden.
Jobsharing bei Schulleitungen
Eine Information zum Pilotprojekt von Jobsharing für Schulleiterinnen und Schulleiter
AV Schulbesuchspflicht
- neue AV Schulbesuchspflicht (Informationsschreiben)
… - AV Schulbesuchspflicht
- Erste Schulversäumnisanzeige
… - Folgeanzeige
Übergangsgespräche
Um den Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf einen guten Start an ihren Oberschulen zu ermöglichen, laden wir Sie herzlich zur jährlichen Konferenz der Übergänger:innen ein.
Auf diesem Treffen haben Grundschulen und Oberschulen die Gelegenheit, wichtige Informationen zu den Schülerinnen und Schülern auszutauschen.
Termin:
| Ort (Achtung, veränderter Ort):
|
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- für jeden Schüler/jede Schülerin mit Förderbedarf: Das ausgefüllte Übergabeprotokoll (dieser Mail angehängt)
- Schweigepflichtentbindungen der Erziehungsberechtigten (für die Sozialarbeit, Psychologie an Schule und Schulpsychologinnen)
- Optional: Informationen über Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf, die aber dennoch Schwierigkeiten beim Schulwechsel haben könnten
Teilnehmer:innen:
- Schulleitungen
- Sonderpädagog:innen
- Lehrkräfte
- Schulsozialarbeiter:innen (anknüpfend an den Domino Dialog vor der Pandemie)
- Schulpsychologinnen und Psychologen an Schule
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütte (RSD), Sabine Lawrenz (Sozialarbeiterin SIBUZ), Christiane Knoppe (Koordination Übergang SIBUZ), Viola Ristow (Ltg. SIBUZ)
PS: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Wir bitten daher darum, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen teilnehmen, die eng an den Schülerinnen und Schülern arbeiten, optimaler Weise ca. drei Kolleg:innen pro Schule.
DV Sexuelle Belästigung
Dienstvereinbarung zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Schulbereich
Schulversäumnisanzeigen
Für Schulversäumnisanzeigen, die an den Bezirk gehen, ist ausschließlich nachfolgende E-Mailadresse zu nutzen: schulpflicht@reinickendorf.berlin.de.
Diese E-Mailadresse istso auch auf den Formularen hinterlegt.
Schulversäumnisanzeigen die noch an die alte Mailadresse des Schulamtes gehen, werden zukünftig nicht mehr bearbeitet.