Neue Verwaltungsvorschrift über schulische Inklusionsassistenz
(VV Schulische Inklusionsassistenz – VV SchulInklAs – vom 01.08.2025)
- Anschreiben zur neuen Verwaltungsvorschrift
- Verwaltungsvorschrift
Neue Verwaltungsvorschrift über schulische Inklusionsassistenz
(VV Schulische Inklusionsassistenz – VV SchulInklAs – vom 01.08.2025)
In § 20 Abs. 3 SchulG (und § 22 Abs. 3 GsVO) wird ausgeführt, dass ein weiteres Jahr in der SAPH nicht auf die Schulpflicht angerechnet wird. In der Folge bedeutet dies, dass alle au-ßerhalb der SAPH liegenden Wiederholungen angerechnet werden.
§ 20 Abs. 3 SchulG:
„Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Schulanfangsphase die Lern- und Entwick-lungsziele noch nicht erreicht haben, können auf Beschluss der Klassenkonferenz (§ 59 Absatz 6) oder auf Antrag der Erziehungsberechtigten (§ 59 Absatz 4) ein zusätzliches Schuljahr in der Schulanfangsphase verbleiben, ohne dass dieses Schuljahr auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht angerechnet wird.“
Ein längeres Verweilen in der Schulanfangsphase wird ebenfalls nicht auf die Schulbesuchs-jahre angerechnet. Dies ergibt sich aus § 22 Absatz 3 GsVO:
§ 22 Abs. 3 SchulG:
„Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen die Klassenkonferenz feststellt, dass sie die Lern- und Entwicklungsziele nicht innerhalb der Regelbesuchszeit erreicht haben, und nicht zu erwarten ist, dass sie erfolgreich am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangs-stufe teilnehmen werden, verlängert sich der Besuch der Schulanfangsphase um ein Jahr, das nicht auf die allgemeine Schulpflicht angerechnet wird.“
Daher könnte ein Kind auch eine siebenjährige Grundschulzeit haben.
Förderpläne, Unterrichtstunden, Unterrichtsreihen für GS, Sek. I, Förderschwerpunkt GE, EmSoz mit Hilfe von KI:
www.foerder-assist.de
Die Landesagentur Partner Schule Wirtschaft (PSW) hat auf ihrer Webseite zahlreiche Informationen im Kontext beruflicher Orientierung zusammengestellt.
on Interesse sind vielleicht auch Informationen zur inklusiven beruflichen Orientierung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
über 90.000 Ihrer Kolleginnen und Kollegen an rund 14.000 Schulen im ganzen Bundesgebiet arbeiten für ihren Unterricht bereits mit dem Presseportal für Schulen (PfS). Nutzen auch Sie dieses kostenfreie Angebot der deutschen Presseverlage.
Seit Anfang 2023 bietet das PfS allen Lehrerinnen und Lehrern Zugriff auf tagesaktuelle Presseartikel aus über 1.500 deutschen Tageszeitungen, Zeitschriften und Online-Medien zur kostenfreien Nutzung für den Unterricht.
Ein Rahmenvertrag zwischen den Ländern, den Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst sowie der PMG Presse-Monitor in Zusammenarbeit mit den deutschen Presseverlagen regelt für Lehrkräfte die rechtssichere Nutzung von Presseartikeln im Unterricht sowie deren Vergütung.
Weitere Infos zum PfS finden Sie online.
Wir möchten, dass alle Lehrkräfte von dem neuen Angebot profitieren und Presseinhalte einfach und schnell im Unterricht einsetzen können.
Daher senden wir Ihnen heute den Freischalt-Code für Ihre Schule/Schuleinrichtung, den die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schule benötigen, um sich für ihre persönlichen Einzelaccounts zu registrieren:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Regionale Schulaufsicht Außenstelle Reinickendorf
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erläutert, wie sich die Lehrkräfte mit dem Freischalt-Code registrieren können.
Unser Extra für Ihr Lehrerzimmer: Das Poster zum Presseportal für Schulen.
Herzliche Grüße aus dem Berliner Zeitungsviertel
Ihr Team des Presseportals für Schulen
PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG
Friedrichstraße 194-199 · 10117 Berlin
Hinweise zum Umgang mit den Mutterschutz-Unterlagen (Stand 07/2025)
Meldung über ein individuelles Beschäftigungsverbort
Müssen die Namen bei Geschlechtsänderung auch rückwirkend auf allen (Grundschul-) Zeugnissen geändert werden?
Eine Anwort finden Sie hier.
Informationsschreiben der Abtl. II an die Schulen, zur Anpassung des Amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung.
Das im Informationsschreiben genannte amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.rechtschreibrat.com/DOX/RfdR_Amtliches-Regelwerk_2024.pdf
Im Rahmen der Tagung zur Suizidprävention an Schulen haben wir eine Befragung durchgeführt, um einen Einblick in die aktuelle Situation an den Schulen zu erhalten.
Ziel war es, herauszufinden, inwieweit das Thema nach der Tagung mehr Aufmerksamkeit erhalten hat, ob organisatorische Veränderungen vorgenommen wurden und welche Unterstützung noch benötigt wird.
Die Rückmeldungen zeigen, dass das Thema an vielen Schulen präsenter geworden ist, gleichzeitig aber weiterhin Bedarf an gezielten Maßnahmen und struktureller Unterstützung besteht.
1. Aufmerksamkeit für das Thema Suizidalität nach der Tagung
2. Organisatorische Veränderungen an der Schule
3. Einblick der Erziehungsberechtigten in Suizidprävention & Krisenteam
4. Reaktionen oder Feedback von Schüler:innen
5. Zukünftige Entwicklung & benötigte Unterstützung
Hinweise zu religiösen Fragen im Schulalltag.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) sowie das Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurden erlassen.
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf haben i.d.R. dadurch auch einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
Lehrkräfte sollten prüfen, ob dieser auch beantragt und ihm entsprochen wurde.
Der SIBUZ-Infobbrief Nr. 25 zum Thema Schulmediation ist veröffentlicht.