Schulärztliche Untersuchungen

In der Anlage übersenden wir Ihnen unser Schreiben über den Wegfall des datenschutzrechtlichen Einwilligungserfordernisses bei schulärztlichen Untersuchungen m. d. B. um Beachtung.

Die Bezirksstadträte und Bezirksstadträtinnen für den Bereich Bildung und alle Schulleitungen wurden mit separater Email informiert.

Die Leitungen der regionalen Schulaufsicht bzw. der bezirklichen Gesundheitsämter bitten wir um Weitergabe dieses Hinweisschreibens an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
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