Nachteilsausgleich bei psychischen Erkrankungen

  • Psychische Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern stellen eine wachsende Herausforderung im schulischen Kontext dar.
    In einem Schreiben an die Schulen v. 02.09.2025 wird über Möglichkeiten und Rahmenbeingungen eines Nachteilsausgleichs informiert.
  • In dem o.a. Schreiben wird auf ein Schreiben vom  08.11.2021 verwiesen, in welchem es um die Befreiung vom Unterricht für ambulante psychotherapeutische Behandlungen geht. Dieses Schreiben finden Sie hier.
  • Informationsblatt mit allen wesentlichen Aspekten in der Übersicht