Änderungen der Isolations- und Quarantäneregelungen

Am 3. Mai wurden vom Berliner Senat Änderungen der Isolations- und Quarantäneregelungen beschlossen, die voraussichtlich am 6. Mai in Kraft treten. Die Änderungen betreffen nicht speziell den Schulbereich, sondern gelten allgemein. Für den Fall, dass seitens der Schulen diesbezüglich Fragen auftreten, werden die Änderungen hier kurz dargestellt:

 

Änderungen der Isolationsregelung

Sofern eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sie sich weiterhin in Isolation begeben. Die Änderung der Isolationsregel betrifft das Ende der Isolation: Bisher konnte die Isolation frühestens am 7. Tag mittels eines negativen Testergebnisses beendet werden. Aufgrund der beschlossenen Änderung ist das Beenden der Isolation bereits ab dem 5. Tag nach dem Zeitpunkt der positiven Testung möglich, sofern die Person vorher 48 Stunden symptomfrei war und zusätzlich einen negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle vorweist. Sofern die Person am 5. Tag ihrer Isolation noch nicht 48 Stunden symptomfrei ist, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt und der durchgeführte Test negativ ist. Nach 10 Tagen endet die Isolationspflicht allerdings in jedem Fall automatisch.

 

Änderung der Quarantäneregelung

Grundsätzlich entfällt die Pflicht, sich als enge Kontaktperson in Quarantäne begeben zu müssen. Die Gesundheitsämter können allerdings weiterhin im Einzelfall oder durch eine Allgemeinverfügung eine Quarantäneanordnung oder die Anordnung des Test-to-stay-Verfahrens treffen.

Sofern das zuständige Gesundheitsamt bereits eine Anordnung des Test-to-stay-Verfahrens für eine Lerngruppe, eine einzelne Schule oder einen gesamten Bezirk getroffen hat, bleibt diese bestehen bis das Gesundheitsamt die Anordnung aufhebt.