Masernschutzimpfung

Unter dem u.g. Link finden Sie die Informationen für Schulen und Formulare für die Meldung ans Gesundheitsamt zum Nachweis der Masernschutzimpfungen.

Im Schreiben vom 04.03.2020 von Herrn Duveneck sind die Verfahrensabläufe auch dargestellt.

https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php


Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Meldung zum fehlenden Masernschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn hierzu Kenntnisse vorliegen und in keiner Weise als Kann-Regelung ausgelegt werden darf.

Die Sekretariate sind auf die Vorschrift einer sofortige Meldepflicht hinzuweisen. 

Ein Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zu Ordnungsanzeigen führen.

  • Diagramm Meldewesen bei Masern
  • Excel-Datei zur Übermittlung an das Gesundheitsamt Reinickendorf