Seit Januar 2023 ist die VV Leistungsprämien (Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen im Schulbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (VV LPLZ Schule) gültig.
Die wichtigsten Punkte der AV sind wie folgt:
- Die Regelung gilt für alle Beschäftigten, die seit mindestens sechs Monaten unbefristet bei SenBJF beschäftigt sind.
.. - Sich in Ausbildung befindende Beschäftigte so wie im Praktikum Beschäftigte können nicht berücksichtigt werden. Außertariflich Beschäftigte sind ebenfalls ausgenommen.
.. - Schulleitungen reichen bis zum 05. des Jahres begründete Vorschläge bei der Dienststellenleitung der Außenstelle ein.
.. - Berücksichtigt werden sollen herausragende besondere Leistungen seit dem 01.08. des jeweiligen Vorjahres (Aspekt der zeitlichen Nähe).
.. - Es wird angeregt, Transparenz bzgl. vorgeschlagener Leistungsträger_innen herzustellen.
.. - Die Feststellung einer „herausragenden besonderen Leistung“ im Erhebungszeitraum muss konkret und im Einzelnen benannt werden.
.. - Es gibt zwei Arten der Leistungshonorierung
- Leistungsprämie ist eine Einmalzahlung zur Anerkennung einer herausragenden besonderen Leistung im Erhebungszeitraum (01.08 des Vorjahres bis 31.07. des aktuellen Jahres).
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- Leistungszulage (monatliche nachträgliche Zahlung). Hier soll eine herausragende besondere Leistung im Erhebungszeitraum (01.08.-31.08.) anerkannt werden, die bereits über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erbracht wurde und auch für die Zukunft zu erwarten ist.
- Leistungsprämie ist eine Einmalzahlung zur Anerkennung einer herausragenden besonderen Leistung im Erhebungszeitraum (01.08 des Vorjahres bis 31.07. des aktuellen Jahres).
- Die Leistungshonorierung ist möglich für Einzelpersonen aber auch für mehrere Beschäftigte in einem Team (z.B. Projektgruppe, Arbeitsgruppe)
Die eingereichten Vorschläge werden vom Ausschuss für Personalmanagement gesichtet und bewertet. Der Ausschuss für Personalmanagement macht der Dienststellenleitung anschließend entsprechende Vorschläge. Die finale Entscheidung der Vergabe liegt abschließend bei der Dienststellenleitung.