Handreichung Mutterschutz (1)

Hier finden Sie die neue (Juni 2021) Handreichung zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an allgemeinbildenden Schulen.
Die vorliegende Handreichung ist umfangreich.
Trotzdem sind die skizzierten Arbeitsabläufe nicht nur zum Schutz unserer schwangeren bzw. stillenden Dienstkräfte gedacht, sondern nehmen auch eine Schutzfunktion für Schulleitungen wahr.
Die Vorgehensweise beim Arbeits- und Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Dienstkräfte ist  rechtlich gesehen stark formalisiert.

Die vorliegende Handreichung trägt diesen Formalien auch dergestalt Rechnung, dass Friktionen mit Aufsichtsbehörden möglichst vermieden werden und die Arbeitsabläufe diesen Formalien folgen.
Insbesondere ist auch die Anlage 4 zu beachten; hierbei handelt es sich um die allgemeine Gefährdungsbeurteilung, welche unabhängig von der aktuellen Pandemie und auch unabhängig von aktuell schwangeren und stillenden Dienstkräften zu erstellen ist.
Diese Gefährdungsbeurteilung muss verbindlicher Bestandteil der Arbeitsschutzdokumentation an der Einzelschule werden und auf Verlangen von Aufsichtsbehörden auch vorgezeigt werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Gefährdungsbeurteilung bei Schulbegehungen unter Beteiligung von medical airport serivce bereits jetzt schon Verwendung findet.

Wie Sie wissen, werden wir ab dem 1. August 2021 vom Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) der Charitè –unabhängig von der Immunstatusuntersuchung bei schwangeren Dienstkräften- auch in allen anderen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragen der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen in Berlin betreut.
Wir werden selbstverständlich rechtzeitig vor diesem Termin die entsprechenden Kontaktdaten der jeweils zuständigen Betriebsmediziner:innen bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit bekannt geben.
Die in dieser Handreichung vorgestellten Unterlagen mit Logo von medical airport service werden zunächst auch weiterhin Verwendung finden.
Änderungen an diesen Unterlagen erfolgen unter Effizienzgesichtspunkten bzw. ggf. nach Hinweisen von Schulleitungen und dem AMZ der Charitè.