Ferienregelung beim weiteren pädagogischen Personal

Gehäuft kommen Fragen zum Thema „Möglichkeit der Ferienregelung beim weiteren pädagogischen Personal“ bei den unterschiedlichsten Professionen auf.

Das Personalmanagements der Senatsschulverwaltung hat dazu folgende Informationen gegeben:

  • Erzieher und Betreuer werden auch während der Ferien zwingend gebraucht, daher nein.
  • Pädagogische Unterrichtshilfen und Sprachlernassistenzen nehmen aufgrund der arbeitsvertraglichen Regelungen grundsätzlich an der Ferienregelung teil.
  • Alle anderen Professionen können eine Ferienregelung vereinbaren, wenn dienstliche und vor allem organisatorische Angelegenheiten nicht entgegen stehen.
    Hier ist insbesondere zu beachten, dass sich die tägliche Arbeitszeit durch die Ferienregelung vergrößert und auch diese größere Zeit durchgängig sinnvoll mit den obliegenden Dienstaufgaben füllbar sein muss. Hier in jedem Fall die Zustimmung der Schulleitung und der Schul-/Fachaufsicht erforderlich.