Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Präsenzunterricht ihrer Schule nur dann gestattet ist, wenn sie/er sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen Schulunterricht in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterzieht und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist.
Monat: April 2021
Testen in Schulen ist Rechtens
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Präsenzunterricht ihrer Schule nur dann gestattet ist, wenn sie/er sich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche, an denen Schulunterricht in Präsenz angeboten wird, einem angebotenen Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterzieht und das Testergebnis jeweils negativ ausgefallen ist.
Testpflicht: Härtefallregelungen
Eine Arbeitshilfe für Schulaufsicht und Schulleitungen.
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Testpflicht: Rechtliche Aspekte zur Testpflicht
Zu vielen Fragen und Einwänden hat Abt. IIC rechtliche Aspekte/Antworten zusammengestellt, die bei der Diskussion mit Eltern und anderen Personen Sicherheit in der Argumentation geben können.
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AV Lehrkräftebeurteilung
Die Neufassung der Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes (AV Lehrkräftebeurteilung- AV LB) wurde am 9. April 2021 im Amtsblatt für Berlin (ABl. S. 983) veröffentlicht und ist am 10. April 2021 in Kraft getreten.
Ausfüllbare pdf Dokument finden sich hier.
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