Schülerakte nicht bereinigen

Auch bei Schulwechsel werden Schülerakten nicht „bereinigt“

Sie drohen, mobben, schlagen, handeln mit Drogen, drangsalieren andersgläubige Schüler oder bedrängen Lehrer: Tausende Berliner Schüler haben Belastendes in ihrer Akte stehen. Und dann sind da noch Schüler, die aus anderen Gründen Probleme mit ihren Lehrern haben. 

In solchen Fällen können Akten die Korrespondenz der Eltern mit der Verwaltung bis hin zu Dienstaufsichtsbeschwerden enthalten. Nun ist der Versuch eines Schülers gescheitert, im Vorfeld eines beabsichtigten Schulwechsels seine Schülerakte bereinigen zu lassen: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem Eilverfahren, dass das Weiterreichen einer prall gefüllten Schülerakte der Datenschutz-Grundverordnung nicht entgegenstehe. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch mit.

Geklagt hatten ein 13-jähriger Schüler und seine Eltern. Der Junge hatte im Schuljahr 2018/2019 ein Gymnasium besucht, das er nach einem Gewaltvorfall verließ. Auch in der nächsten Schule kam es laut Gericht „zu zahlreichen, in seiner Schülerakte dokumentierten Vorfällen“, wobei der Schüler und seine Eltern beanstanden, dass die Akte aus verschiedenen Gründen fehlerhaft und diskriminierend sei.

Tagesspiegel v. 05.03.2020